Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 389/1997 vom 05.08.1997

Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

Auf Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg hat der Bundesrat am 04.07.1997 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (Bundesrats-Drucksache 385/97) beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform sieht folgende Eckpunkte vor:

- Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer in Höhe von 2,3 %,

- Absicherung der verbleibenden Gewerbeertragsteuer im Grundgesetz durch eine Ergänzung von Art. 28 Abs. 2 GG,

- keine Mittelstandskomponente bei der Gewerbeertragsteuer,

- kein Härtefallfonds,

- keine Überprüfung des Übergangsschlüssels,

- die Refinanzierung erfolgt nicht durch Rückführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von 30 v.H. auf 25 v.H., sondern durch Streichung der Gewährung des ermäßigten Steuersatzes für außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (diese Gegenfinanzierungsmaßnahme war ursprünglich vorgesehen für den Entwurf des Steuerreformgesetzes 1998),

- für die Dauer der Übergangsregelung soll der Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage zu Lasten des Bundesvervielfältigers um 5-Prozentpunkte erhöht werden (rd. 600 Mio DM),

- ein finanzieller Ausgleich Ost ist in der Form vorgesehen, daß die dem Bund zustehende Gewerbesteuerumlage in Höhe von 14-Prozentpunkten in den Jahren 1997 - 2000 in den neuen Ländern ausgesetzt wird.

Zwischen den Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und dem Gesetzentwurf des Bundesrates bestehen insbesondere folgende Differenzen:

Ausgleich für ostdeutsche Städte und Gemeinden nicht ausreichend

Der Verzicht auf die Gewerbesteuerumlage durch den Bund stellt keine angemessene Kompensation für die Nichterhebung der Gewerbekapitalsteuer im Jahr 1997 dar.

Die Nichterhebung der Gewerbekapitalsteuer in den ostdeutschen Städten und Gemeinden im Jahr 1997 führt zu Einnahmeausfällen von ca. 800 Mio DM bis 1 Mrd DM. Das Kompensationspotential für die an Bund und Länder abzuführende allgemeine Gewerbesteuerumlage (38 Vervielfältigerpunkte) beläuft sich für die ostdeutschen Städte und Gemeinden auf jährlich rd. 250 Mio DM. Zum Ausgleich der den ostdeutschen Städten und Gemeinden durch die Nichterhebung der Gewerbekapitalsteuer entstehenden Verluste ist die allgemeine Gewerbesteuerumlage für 4 Jahre auszusetzen.

Nachträgliche Korrektur des Übergangsverteilungsschlüssels

Eine aus Gerechtigkeitsgründen notwendige Korrektur des Übergangsverteilungsschlüssels auf der Grundlage der Ergebnisse der Gewerbesteuerstatistik 1995 zum Ausgleich der bei einzelnen Städten und Gemeinden auftretenden Mindereinnahmen ist nicht vorgesehen.

Gewichtung der beiden Komponenten des Übergangsschlüssels

Der Übergangsschlüssel sieht eine Gewichtung der Komponenten zwischen Gewerbesteueraufkommen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 70:30 vor. Der DStGB hat sich für ein Verhältnis von 60 : 40 zwischen Gewerbesteueraufkommen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausgesprochen.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von 6 Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muß.

Az.: V/1-903-01

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