Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 364/2011 vom 22.08.2011

Gesetz zur Förderung von Kultur, Kunst und kultureller Bildung in NRW

Die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Juli 2011 einen Antrag (Landtagsdrucksache 15/2365) für ein Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in NRW in den Landtag eingebracht. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, seit über 50 Jahren seien in Nordrhein-Westfalen Förderzuständigkeiten und —verfahren entstanden, die insbesondere das Verhältnis von Gemeinden, freien Trägern und dem Land prägen würden. Dabei gelte, dass die Förderung der Kultur vorrangig von den Gemeinden wahrgenommen werde.

Angesichts der in den letzten Jahren erkennbaren Grenzen kommunaler Fördermöglichkeiten erscheine es geboten, dieses Beziehungsgeflecht zwischen den unterschiedlichen Trägern und Förderern von Kunst und Kultur auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Nur dadurch sei eine auf Dauer notwendige, verlässliche Förderung sicherzustellen. In dem Antrag werden Spartengesetze zur Förderung der Kultur wie ein Bibliotheksgesetz abgelehnt, weil sie andere Sparten benachteiligen würden.

Die beiden Fraktionen halten es für notwendig, verbindliche Eckpunkte für die Förderung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung und die Voraussetzungen für ihre qualitätsvolle Weiterentwicklung zu schaffen und dafür eine gesetzliche Regelung zu verabschieden. Nach dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Ein solcher Gesetzentwurf soll die Grundsätze der Förderung und Entwicklung in folgenden Bereichen festlegen:

- Theater, Orchester und Tanz
- Musik
- Bildende Kunst und Medienkunst
- Literatur
- Bibliotheken
- Kulturelle Filmförderung
- Kulturelle Bildung
- Regionale und interkommunale Kulturkooperation
- Freie Kulturarbeit und Soziokultur
- Internationale Kulturarbeit
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Kulturelles Erbe, Erinnerungskultur und weitere Kulturpflege
- Kulturelle Beteiligungen des Landes

Darüber hinaus soll er Regelungen für die Qualitätssicherung enthalten und für ein regelmäßiges transparentes Berichtswesen (z.B. Kulturbericht) vorsehen. Darüber hinaus soll er Grundsätze zur Ausgestaltung der Förderung durch das Land enthalten und Standards für einen Kulturförderplan auf Landesebene formulieren. Zudem soll die Landesregierung prüfen, ob und wie sichergestellt werden kann, dass auch Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten oder im Nothaushalt ein gewisses Mindestmaß an Kulturförderung und Kulturangebot auf freiwilliger Basis vorhalten, weiterleisten und entwickeln können, ohne dass ihnen dieses kommunalaufsichtlich untersagt werden kann und dem Landtag dazu zeitnah entsprechende Vorschläge vorlegen.

Die Geschäftsstelle geht davon aus, dass das zuständige Ministerium in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten wird. Mit der Thematik wird sich auch der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW in seiner nächsten Sitzung am 29.09.2011 in Rheinberg beschäftigen. Die Geschäftsstelle wird über den aktuellen Sachstand zeitnah informieren.

Az.: IV/2 400

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