Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 476/2023 vom 20.07.2023

Änderung des § 245e BauGB verkündet

Das Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 12. Juli 2023 ist am 14. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2023 I Nr. 184). Das Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b und Artikel 3, mit dem § 245e BauGB geändert wurde, treten am 14. Januar 2024 in Kraft.

Neben Klarstellungen und weiteren Maßnahmen im Bereich der LNG-Infrastruktur wurde auch ein neuer Absatz 5 in § 245e BauGB eingefügt, mit dem Gemeinden kurzfristig mehr Handlungsspielraum bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie gegeben werden soll. Hiernach können Gemeinden vor Erreichen des ersten Flächenbeitragswerts ein Windenergiegebiet auch dann ausweisen, wenn die Regionalplanung in dem betreffenden Gebiet keine Fläche für die Windenergie vorgesehen hat, solange der Raumordnungsplan an der Stelle kein Gebiet für mit der Windenergie unvereinbare Nutzungen oder Funktionen festlegt.

Das entsprechende Bundesgesetzblatt können Sie auf der Internetseite des Bundesgesetzblattes unter folgendem Link öffnen:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/184/VO.html

Az.: 20.1.4.1-005/003 gr

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