Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 143/1998 vom 20.03.1998

Gesetz zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 06. Februar 1998 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11. Dezember 1997 verabschiedeten Gesetz den Vermittlungsausschuß anzurufen. Der Bundestag hatte mit der angegriffenen Gesetzesregelung eine Definition des "ordnungsgemäßen Erhaltungszustands" von Straßenbrücken gesetzlich festlegen wollen, den auch die DB AG bei ihren Brückenbegehungen mit den Städten und Gemeinden zugrundegelegt hat. Diese waren allerdings von kommunaler Seite nie akzeptiert worden (wir berichteten mehrfach, zuletzt in Mitt. NWStGB vom 20.10.1997, Heft 20, lfd. Nr. 524).

Der Kompromißvorschlag des Bundesrates lautet folgendermaßen:

Soweit die Erhaltungslast für eine Straßenüberführung auf den Straßenbaulastträger übergegangen ist, haben der Eisenbahnunternehmer und die Bundesrepublik Deutschland je zur Hälfte dafür einzustehen, daß die Straßenüberführung in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand versetzt und der erforderliche Grunderwerb durchgeführt wurde. Als ordnungsgemäßer Erhaltungszustand gilt eine unbeschränkte Restnutzungsdauer der Straßenüberführung von mindestens 10 Jahren entsprechend ihrem ursprünglichen baulichen Zustand, die der Eisenbahnunternehmer nachzuweisen hat.

Mit diesem Vorschlag soll die ursprüngliche Definition aus der Bundesrats-Gestzesinitiative erhalten werden, indem die Kosten hierfür nicht allein der DB AG, sondern auch dem Bund (je zur Hälfte) angelastet werden, weil nicht allein die DB AG die Verantwortung für die in der Vergangenheit vernachlässigten Bauwerke trage, sondern auch der Bund, der über Jahrzehnte den Schienenwegeausbau gegenüber dem Ausbau der Straßeninfrastruktur deutlich vernachlässigt habe.

Aus kommunaler Sicht stellt dieser neue Vorschlag eine tragbare Lösung dar. Es ist jedoch zweifelhaft, ob sich der Bund (Bundestag) hierauf einlassen wird. Er müßte nämlich gegen zwei erklärte Ziele der Bahnstrukturreform handeln: Die Privatisierung der Deutschen Bundesbahn sollte eine Kostenentlastung auf der Bundesseite herbeiführen. Zudem sollte die DB AG möglichst weitgehend ohne "Altlasten", also Übernahme von Schulden, befreit werden.

Wir werden über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens berichten.

Az.: III/1 645-06

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