Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 601/2013 vom 12.07.2013

Gesetz zu Verbandsklagerecht in Kraft

Am 19.06.2013 hat der NRW-Landtag das Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde somit trotz der Anhörung am 20.02.2013 unverändert angenommen. Das Gesetz wurde am 05.07.2013 verkündet (GV. NRW. S. 416) und ist damit seit dem 06.07.2013 in Kraft. Über die konkreten Regelungen sowie deren Auswirkungen hatte der StGB NRW seine Mitgliedskommunen bereits mit Schnellbrief Nr. 50/2013 vom 14.03.2013 informiert. Darauf sei der Einfachheit halber verwiesen.

 

 

Az.: II/1 660-00

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