Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 135/2009 vom 20.02.2009

Gesetz über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 07.10.2008 (Bundestag Drs. 16/10489) sieht für den Personalausweis über die hoheitliche Ausweisfunktion hinaus künftig weitere Funktionen vor: einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur. Durch den elektronischen Identitätsnachweis soll ermöglicht werden, Identitätsmerkmale verbindlich elektronisch zu übermitteln und so die Identität in der elektronischen Kommunikation zuverlässig nachzuweisen. Das qualifizierte elektronische Signaturzertifikat wird den Anforderungen des Signaturgesetzes entsprechen, die Nutzung durch den Ausweisinhaber ist freiwillig. Die hoheitliche Ausweisfunktion wird um biometrische Daten des Gesichts und auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger auch um Daten zweier Finger erweitert.

Die Aufnahme der biometrischen Daten, Änderung von Adressdaten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises und die weitere Verwaltung des elektronischen Identitätsnachweises wird derzeit nicht bezifferbare finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen als Personalausweisbehörden haben. Erforderlich wird eine entsprechende Ausstattung mit Hard- und Software, insbesondere Fingerabdruckscannern, Lese- und Schreibgeräten für das elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium sowie die Anpassung von vorhandener Software. Seitens des Bundes ist beabsichtigt, die hierdurch entstehenden Kosten nicht aus Bundesmitteln sondern über ein Gebührenmodell zu finanzieren.

Der Bundestag hat am 18.12.2008 den Gesetzesentwurf in der Ausschussfassung (Bundestag Drs. 16/11419) angenommen.

Az.: I/2 113-01

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