Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 349/2011 vom 26.07.2011

Gesetz über Ehrenzeichen bei Feuerwehr und Katastrophenschutz

Der Landtag hat am 21.07.2011 das Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen verabschiedet. Das Ehrenzeichen wird an Angehörige der Feuerwehr verliehen, die mindestens 25 oder 35 Jahre lang aktiv im Feuerschutz ihren Dienst getan haben. Eine weitere Sonderstufe wird für besondere Verdienste um das Feuerschutzwesen oder für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Zusammenhang mit einem Feuerwehreinsatz verliehen. 

Das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen wird nur auf Vorschlag verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Hilfsorganisationen die im Gesetz genannten Hilfsorganisationen. Das Gesetz tritt am 01.10.2011 in Kraft. Es ist für NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Intranetangebots unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Feuerwehr/Rettungswesen abrufbar.

Az.: I 131-00

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