Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 341/2023 vom 04.05.2023

Gesetz über die Bestimmung von zeitlichen Grenzen für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich im Land Nordrhein-Westfalen verkündet

Das Gesetz über die Bestimmung von zeitlichen Grenzen für die Festsetzung von Abgaben

zum Vorteilsausgleich im Land Nordrhein-Westfalen, das am 29.03.2023 vom Landtag verabschiedet worden ist, ist heute im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. S. 233) veröffentlicht worden.

Mit dem Gesetz wird über die Einfügung eines § 12a in das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Ausschlussfrist für alle Abgaben zum Vorteilsausgleich ab Eintritt der Vorteilslage von 20 Jahren geschaffen. Zugleich wird der erst im vergangenen Jahr verabschiedete § 3 AG BauGB NRW rückwirkend aufgehoben, sodass die 10-Jahres-Frist ab Eintritt der Vorteilslage sowie die 25-Jahres-Frist ab Beginn der erstmaligen technischen Herstellung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen rückwirkend außer Kraft treten.

Über das Gesetzgebungsverfahren, das nun zum Abschluss gekommen ist, hatte die Geschäftsstelle zuletzt mit Schnellbrief Nr. 103/2023 vom 31.03.2023 berichtet.

Az.: 21.2.1-016/001 ste

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