Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 30/2010 vom 07.01.2010

Gesetz gegen "Fangprämien" für niedergelassene Ärzte

Das Landeskabinett hat jüngst den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW beschlossen, mit dem Fangprämien im Interesse von Patienten, unbescholtenen Ärzten und Krankenhäusern unterbunden werden sollen. Mit dem Gesetzentwurf soll unmißverständlich klargestellt werden, dass es Krankenhäusern und ihren Trägern nicht gestattet ist, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten ein Entgelt oder andere Vorteile zu gewähren, zu versprechen, sich gewähren oder versprechen zu lassen.

Der von der Landesregierung geplante neue § 31 Abs. 1 KHGG NRW ist als besondere Ausgestaltung des Gebots zum fairen Wettbewerb und zur Wahrung der Aufgaben der Krankenhäuser im Gesundheitssystem zu sehen. Der Bundesgesetzgeber wünscht über das SGB V ausdrücklich einen stärkeren Wettbewerb um Qualität zwischen den einzelnen Krankenhäusern. Eine Vorteilsgewährung in einem von Konkurrenz geprägten Markt ist nicht schlechterdings wettbewerbswidrig. Gleichwohl soll mit der Neuregelung jegliche Vorteilsgewährung, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Zuweisung von Patientinnen und Patienten steht, verboten werden.

Az.: III 551

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