Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 472/1999 vom 20.07.1999

Geringfügige Beschäftigung

Das Landessozialministerium hat jetzt darauf hingewiesen, daß immer mehr Unternehmen im Einzelhandel 630-DM-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umwandeln. So habe die SB-Kette real ihre Geschäftsleiter dazu aufgefordert, in Zukunft keine geringfügigen, sondern nur noch lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte einzustellen.

Um weitere Informationen über die praktischen Auswirkungen des Gesetzes zur geringfügigen Beschäftigung zu sammeln, hat Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Sachsen eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Es werden dazu repräsentative Befragungen bei Unternehmen, Beschäftigten und Betriebsräten sowie Fallstudien bei einzelnen Unternehmen und Vereinen durchgeführt. Zu den 10 Branchen, die im Rahmen der Untersuchung begutachtet werden, gehören u.a. Zeitungsverlage und Vertriebe, Sportvereine, das Hotel- und Gaststättengewerbe, der Einzelhandel und das Gebäudereinigerhandwerk.

Erste Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Juli vorliegen.

Az.: III/1 841

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