Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 236/1997 vom 05.05.1997

Genehmigung von Spielzeugbörsen und Trödelmärkten

Interessenvertreter des Spielwarenfachhandels haben gegenüber der Hauptgeschäftsstelle des DStGB über die Probleme der Spielwarenhändler durch die zunehmenden Börsen und Trödelmärkte berichtet und insbesondere darauf hingewiesen, daß dort in Einzelfällen Hehlerware umgesetzt wird und durch den Verkauf von Neuwaren auch an Sonntagen und durch nicht ordnungsgemäße Versteueurng von Umsätzen eine schwierige Wettbewerbssituation entsteht. Das Petitum des Spielwarenfachhandels geht dahin, daß die Städte und Gemeinden einheitliche Börsenordnungen erlassen, mit denen den Börsenhändlern bzw. den Veranstaltern auferlegt wird, Namen und Anschrift des jeweiligen Börsenhändlers am Stand anzubringen und eine Liste aller teilnehmenden Börsenhändler zu erstellen sowie darüber hinaus den Verkauf von Neuware auszuschließen.

Der Ausschuß für Wirtschaft und Verkehr des DStGB hat sich in seiner Sitzung am 14./15.4.1997 mit dem vorgetragenen Anliegen befaßt und dabei die Notwendigkeit einheitlicher Börsenordnungen verneint. Er empfiehlt jedoch den Städten und Gemeinden im Rahmen der Genehmigung von Spielzeugbörsen und Trödelmärkten kritisch zu prüfen, ob der Verkauf von Neuware generell oder im Einzelfall ausgeschlossen werden soll.

Az.: III 750 - 05

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