Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 333/1999 vom 20.05.1999

Gemeinschaftsinitiativen der EU

In der Europäischen Kommission werden gegenwärtig die Leitlinien für das Förderinstrument der Gemeinschaftsinitiativen im neuen Förderzeitraum 2000 bis 2006 erarbeitet. In der noch bis Ende des Jahres gültigen Förderperiode sollen nach den aktuellen Planungen insgesamt 13 Gemeinschaftsinitiativen mit einem Gesamtvolumen von 14,6 Milliarden Euro zum Einsatz kommen. Ab dem Jahr 2000 wird danach die Anzahl der Gemeinschaftsinitiativen auf 3 reduziert, diese erhalten ein Gesamtvolumen von 10,9 Milliarden Euro. Die nachfolgenden Gemeinschaftsinitiativen sollen nach dem derzeitigen Stand im Zeitraum 2000 bis 2006 durchgeführt werden.

1. INTERREG

Mit der Initiative INTERREG will die EU das Ziel verfolgen, grenzübergreifende, internationale und interregionale Zusammenarbeit sowie die ausgewogene Entwicklung des Unionsgebietes zu fördern. Insbesondere soll hierzu die Förderung integrierter Regionalentwicklung zwischen den Grenzregionen zählen, und zwar mit folgenden Programmen:

  • Förderung von städtischer, ländlicher und küstengebietsbezogener Entwicklung
  • Stärkung des Unternehmertums, des Tourismus sowie von lokalen Beschäftigungsinitiativen
  • Förderung von Umweltschutz, effizienter Energienutzung und erneuerbaren Energien
  • Verbesserung von Verkehr, Telekommunikation, Wasser- und Energiesystemen.

Als Antragsteller für INTERREG-Programme kommen insbesondere auch Projektgruppen aus lokalen Behörden in Frage. Daher wird die Initiative INTERREG insbesondere für Städte und Gemeinden als Förderinstrument in Frage kommen, die in grenznahen Regionen der EU (einschließlich Mittel- und Osteuropa) gelegen sind.

2. LEADER

Die zweite Gemeinschaftsinitiative soll LEADER Plus sein. Hierbei handelt es sich um die Fortsetzung der bereits erfolgreich eingesetzten Initiativen LEADER I und II. Das Programm wird den Zweck verfolgen, die Entwicklung von ländlichen Gebieten zu fördern.

Ziel der Initiative LEADER soll es sein, lokale Partnerschaften für die integrierte Entwicklung von ländlichen Gebieten zu unterstützen. Insbesondere werden solche Partnerschaften in Regionen mit dünner Besiedelung gefördert werden. Begünstigte von LEADER-Maßnahmen werden "lokale Aktionsgruppen" sein, denen auch Städte und Gemeinden angehören können; erforderlich ist jedoch eine vernetzte Arbeit mit anderen Partnern (z. B. Bürgerinitiativen, Wirtschaft- und Sozialpartner usw.). Als förderwürdige Projekte für LEADER kommen beispielsweise in Betracht:

  • Neue Informationstechnologien
  • Verbesserung der Lebensqualität in den ländlichen Gebieten
  • Aufwertung lokaler Erzeugnisse
  • Aufwertung der natürlichen und kulturellen Ressourcen.

3. EQUAL

EQUAL soll die Gemeinschaftsinitiative zur Förderung der Humanressourcen, d. h. insbesondere der Herbeiführung eines hohen Beschäftigungsniveaus und eines chancengleichen Zugangs zum Arbeitsmarkt sein. Im Mittelpunkt dieser Fördermaßnahme werden insbesondere Fragen und Aspekte der Ausgrenzung, Diskriminierung und Benachteiligung in allen Erscheinungsformen beim Zugang zum Arbeitsmarkt stehen. Ausgangspunkt, wie auch mögliche Begünstigte dieser Gemeinschaftsinitiative werden ähnlich wie bei LEADER lokale Aktionsgruppen sein. An diesen können ebenfalls Städte und Gemeinden partizipieren. Es sollen folgende Förderschwerpunkte Anwendung finden:

  • Bekämpfung von Diskriminierung und Benachteiligung in bezug auf den Arbeitsmarkt
  • Nationale Vernetzung und Verbreitung,
  • Entwicklung von Handlungsstrategien für die Politik.

Alle Gemeinschaftsinitiativen sollen unabhängig davon zum Einsatz kommen, ob die beantragende Gruppe in einem Gebiet gelegen ist, das Zielgebiet der Europäischen Strukturfonds ist.

Az.: III 450 - 75

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