Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 577/2005 vom 13.07.2005

Gemeinschaftliches Förderkonzept zur EU-Strukturfondsförderung

Zur Überprüfung und Optimierung der Fördermittelvergabe im Rahmen der EU-Strukturförderung gibt es in den Mitgliedsstaaten der EU ein so genanntes gemeinschaftliches Förderkonzept (GFK). Die Umsetzung des GFK wird von einem Begleitausschuss geprüft. Ggf. erforderliche Änderungen an den operationellen Programmen zur Umsetzung der Strukturfonds werden ebenfalls in diesem Begleitausschuss vorbereitet. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist Mitglied des Begleitausschusses. Die letzte Sitzung am 17. Juni 2005 gab Gelegenheit zur Auswertung der bisherigen Halbzeitbewertungen und zur Anregung von aus kommunaler Sicht erforderlichen Anpassungen am GFK.

Die Inanspruchnahme der Strukturfonds begegnet keinen größeren bürokratischen Hindernissen. Die Umsetzung aller vier bestehenden Fonds (Fischerei/FIAF, Landwirtschaft/EGEFL, Sozialfonds/ESF und Regionalentwicklung/EFRE) verläuft unproblematisch. Die zur Verfügung gestellten Mittel fließen im Wesentlichen programmgemäß ab, allein im Bereich des Regionalentwicklungsfonds sind Programmänderungen bei den Gemeinschaftsinitiativen URBAN und INTERREG in Vorbereitung.

Die rechtlichen Grundlagen für die Förderperiode ab 2007 werden in Form der Strukturfondsverordnungen zurzeit beraten. Der Verhandlungsstand ist bei den Verordnungen zum europäischen Sozialfonds (ESF) sowie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklungen (ELER) weit fortgeschritten. Die allgemeine Verordnung zu den Strukturfonds sowie die Verordnung für die regionale Entwicklung (EFRE) sind noch problematisch. Geklärt werden müssen Einzelfragen wie die Anerkennung privater Mittel als nationale Ko-Finanzierungsmittel, die Förderfähigkeit der Mehrwertsteueraufwendungen sowie die Einbeziehung von Maßnahmen im Bereich Wohnen/Wohnungsmodernisierung. Während die ersten beiden Aspekte insbesondere für die kommunalen Projekte in Deutschland von großer Bedeutung sind, ist die fragliche Einbeziehung des Wohnungsmodernisierungsbereiches in erster Linie für die neuen Mitgliedstaaten der EU von Bedeutung.

Erkennbar ist, dass ein Abbau des bürokratischen Aufwandes erreicht werden könnte, wenn der Einfluss der Europäischen Kommission auf die Programme auf Schwerpunktebene beschränkt wird. Ein Fortschritt in diesem Sinne wäre auch, dass sich die Förderfähigkeit zukünftig verstärkt nach nationalem Recht richten soll. Bei der Fördertechnik soll an dem Prinzip der Erstattung von Investitionsaufwendungen festgehalten werden.

Az.: III 450-75

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