Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 275/2005 vom 18.03.2005

Gemeinsamer Standard für Signaturen

Das Signaturbündnis hat einen technischen Standard für den digitale Signaturen entwickelt. Bisher können einige Signaturanwendungen nur mit einer bestimmten Signaturkarte genutzt werden, dies soll sich zukünftig ändern. Damit soll das Ziel, dass Bürger, Wirtschaft und Verwaltung eBusiness- und eGovernment-Anwendungen mit nur einer Signaturkarte abwickeln können, in greifbare Nähe rücken. Der gemeinsame Standard beschreibt die Schnittstellen, SigBü-API (Signaturbündnis-Application Programming Interface), Zertifikats- und Kartenstandards sowie ein Namenskonzept mit einheitlichen Regeln und Formaten. Auf Basis bestehender Spezifikationen wie ISIS-MTT (Industrial Signature Interoperability and Mailtrust Specification) und des Zentraler Kreditausschuss im Bankwesen haben die Mitglieder des Signaturbündnisses Vorgaben entwickelt, die die Anforderungen des vertrauenswürdigen elektronischen Geschäftsverkehrs erfüllen.

Az.: G/3-1 830-05

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