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StGB NRW-Mitteilung 700/2013 vom 26.09.2013

Gemeinsamer IT-Lenkungsausschuss

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Vorstände und Präsidien der drei kommunalen Spitzenverbände in NRW wurde ein Gemeinsamer IT-Lenkungsausschuss gegründet. Die konstituierende Sitzung des Ausschusses fand am 12.09.2013 in Düsseldorf statt. Zum Vorsitzenden des Ausschusses wurde Bürgermeister Gert Klaus, Schieder-Schwalenberg, zum stv. Vorsitzenden Geschäftsführer Hans-Gerd von Lennep gewählt. Der Vorsitz im Gemeinsamen IT-Lenkungsausschuss wechselt alle zwei Jahre unter den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Dies gilt ebenso für die Geschäftsführung, die zunächst der StGB NRW wahrnimmt.

Bei der Gründung des Gemeinsamen IT-Lenkungsausschusses bestand in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände Einigkeit über die Ausgangslage: Zunehmend ist in Fachverfahren ein elektronischer Austausch von Daten zwischen den Aufgabenträgern vorgesehen. Der auf Bundesebene eingerichtete IT-Planungsrat beschließt Maßnahmen zur Schaffung bundesweit durchgängiger Verfahrenslösungen (nationales Waffenregister; Kfz und Meldewesen). In NRW hat die Verbundfähigkeit des Datenaustausches auf horizontaler Ebene — also innerhalb der kommunalen Gebietskörperschaften — eine besondere Herausforderung, da die IT-Landschaft mit 28 IT-Dienstleistern und unterschiedlichen IT-technischen Ausstattungen den ungehinderten Datenaustausch vielfach nicht zulässt.

Vor diesem Hintergrund wurde der Gemeinsame IT-Lenkungsausschuss ins Leben gerufen. Er hat maßgeblich drei Aufgaben:

  • Herbeiführung einer Abstimmung über IT-Vorhaben des Landes, die Kommunalrelevanz haben
  • Herbeiführung einer Abstimmung auf der horizontalen und kommunalen Ebene über notwendige Standardisierungen im Geschäftsverkehr, die über einen Kooperationsausschuss AIV Verbindlichkeit erlangen
  • Abstimmung kommunaler Positionen in Bezug auf die Beratungen und Beschlussfassungen im IT-Planungsrat

Stimmberechtigte Mitglieder des Gemeinsamen IT-Lenkungsausschusses sind die von den Vorständen des Städtetages und des Landkreistages NRW sowie dem Präsidium des Städte- und Gemeindesbundes NRW benannten Personen. Des Weiteren nehmen mit beratender Stimme drei Vertreter der kommunalen IT-Dienstleister an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teil. Für einen Beschluss des Gemeinsamen IT-Lenkungsausschusses ist eine qualifizierte Mehrheit von ¾ der stimmberechtigten Mitglieder notwendig.

Az.: I 080-10

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