Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 250/2004 vom 25.03.2004

Gemeinsame Erklärung zur Sportpauschale

Am 8. März 2004 fand in Düsseldorf die Sportkonferenz „Sport vor Ort – Entwicklungsperspektiven für Kommunen“ statt. Am Ende der Konferenz haben das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, der LandesSportBund und der Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die folgenden Wortlaut hat:

„Eine bedarfsgerechte, moderne und nachhaltige Sportstätteninfrastruktur ist unerlässlich, um Sport für alle Teile der Bevölkerung zu ermöglichen und den Kommunen die Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Kinder- und Jugendförderung sowie Gesundheitsentwicklung zu erleichtern. Attraktive Sportanlagen sind zudem ein Beitrag zur Standortwerbung sowie zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Städten und Gemeinden. Das Land und die Kommunen unterstützen darüber hinaus das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement im und für den Sport. Deswegen wollen die Unterzeichner unter Anerkennung der bereits geleisteten Beiträge den Ausbau und die Pflege der Sportstätteninfrastruktur im Sinne einer gemeinschaftlichen Aufgabe vorantreiben.

Die Einführung einer zweckgebundenen Pauschale zur Förderung investiver kommunaler Aufwendungen im Sportbereich stellt eine grundlegende Veränderung gegenüber der bisherigen Antragsförderung bei der Sportstättenförderung des Landes Nordrhein-Westfalen dar. Mit dieser Entscheidung wird die Bedeutung der Gemeinden und Städte als wichtigster Träger der Sportförderung in Nordrhein-Westfalen gestärkt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Gemeinden und Städte und der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen verbinden mit der Einführung der Sportpauschale das Ziel, die Sportstätteninfrastruktur wirksam auszubauen und zu modernisieren. Die für den Sport zweckgebundenen Mittel geben Planungssicherheit. Sie sollen vor Ort für den Neu-, Um-, Erweiterungsbau, die Sanierung, Modernisierung und den Erwerb von Sportstätten verwandt werden. Damit stehen sie der sporttreibenden und sportbegeisterten Bevölkerung zur Verfügung und erweitern die Möglichkeiten der Gemeinden und Städte zur Sportförderung. So ist die Sportpauschale für die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen eine große Chance.

Nordrhein-Westfalen stellt sich der Verantwortung und unterstützt die Gemeinden und Städte bei der Bewältigung des Auftrages, für eine bedarfsgerechte, moderne und nachhaltige Ausstattung mit Sportstätten zu sorgen. Dazu zählt auch die Sicherung einer dauerhaften finanziellen Grundlage für Sportstätten mit herausragender und überregionaler Bedeutung. Die Landesregierung stellt ihre Erfahrungen und Kenntnisse bei der Entwicklung von Sportstättenentwicklungsplanungen sowie bei Objektplanungen den Städten und Gemeinden zur Verfügung.

Die Städte und Gemeinden werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Interessen der sporttreibenden Bevölkerung in ihrer Stadtentwicklungsplanung weiterhin angemessen berücksichtigen und in der Entwicklung ihrer Sportstätten und Sportanlagen beachten und aufnehmen. Sie werden dabei die Bedürfnisse der sportinteressierten Bevölkerung, des organisierten Sports, der Vereine, der Bünde und Verbände, einbeziehen.

Der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen, seine ihm angeschlossenen Mitgliedsorganisationen und Untergliederungen unterstützen die Gemeinden und Städte bei ihren Bemühungen zur Verfolgung gemeinsamer Zielsetzungen im Sinne der „sportgerechten Stadt“ aktiv.

Die Entwicklung von kommunalen Pakten für den Sport kann für Gemeinden, Städte und Sportorganisationen ein geeignetes Mittel sein, Entscheidungskriterien zum Aufbau einer gemeinsamen Handlungsgrundlage zur Sportförderung zu erarbeiten. Dabei können auch neue Beteiligungsmodelle angewendet werden. Daher unterstützen der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen, die gemeindlichen Spitzenverbände und die Landesregierung Nordrhein-Westfalens den Abschluß von lokalen und regionalen Pakten für den Sport.“

Die Geschäftsstelle weist darauf hin, daß sich die Formulierung am Ende des 3. Absatzes, wonach die Sportpauschale sinngemäß die Möglichkeiten der Gemeinden und Städte zur Sportförderung erweitert, auf die erweiterte Verwendungsmöglichkeit bezieht. So kann die Sportpauschale im Gegensatz zu den projektbezogenen Mitteln des Landes zur Sportstättenbauförderung auch für die Sanierung von Sportstätten eingesetzt werden.

Az.: IV/2-380-20/2

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