Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 446/1998 vom 05.08.1998

Gemeinsame Erklärung zur Agenda 21

Die Umweltministerkonferenz der Länder und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) haben zur "Lokalen Agenda 21" folgende gemeinsame Erklärung abgegeben:

Auf der Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 verabschiedeten 178 Staaten die Agenda 21 als Aufruf zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Lebensgrundlagen künftiger Generationen. Eine Schlüsselrolle für die Umsetzung der Agenda 21 kommt den Kommunen zu. Im Interesse eines nachhaltigen Schutzes der Umwelt haben die deutschen Städte, Gemeinden und Kreise bereits in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen unternommen, die in vielen Projekten und konkreten Verbesserungen der Umweltqualität ihren Ausdruck gefunden haben. Eine wachsende Zahl an Kommunen macht sich heute die Ziele und Prinzipien der Agenda 21 zu eigen. Die Umweltministerkonferenz sieht die Lokale Agenda 21 – wie bereits in ihrer Jenaer 10-Punkte-Erklärung dargelegt – als Teil einer zukunftsweisenden Politik mit einer neuen Qualität der Partnerschaft zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Präsidentin und Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und die Umweltministerinnen und Umweltminister, Senatorinnen und Senatoren verfolgen das Ziel, daß sich möglichst alle Kommunen dem Agenda 21-Prozeß anschließen, und werden die Kommunen auf diesem Weg unterstützen.

A. Bedeutung der Agenda 21

Das Leitbild der Nachhaltigkeit steht für ein Konzept, das weltweit die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang bringt. Die Agenda 21 enthält dazu konkrete Handlungsempfehlungen. Sie wendet sich zunächst an Regierungen, gleichermaßen jedoch auch an alle gesellschaftlichen Gruppen du in einem eigenen Kapitel an Kommunen. Für die Umsetzung setzt sie entscheidend auf das Zusammenwirken der gesellschaftlichen Kräfte, auf Kreativität und Innovation. Bewußt stellt die Agenda 21 den Weg zur Erreichung des Ziels frei.

B. Schwerpunkte/Handlungsfelder

Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände und der Umweltministerkonferenz haben folgende Handlungsfelder für eine Lokale Agenda besonderes Gewicht:

- Energieproduktion, -nutzung und Klimaschutz;

- effiziente Ressourcennutzung;

- eine umweltverträgliche Verkehrs- und Siedlungsentwicklung, einschließlich eines verminderten Flächenverbrauchs;

- Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewußtseins und des Umweltverhaltens, namentlichen im Bereich des Konsumverhaltens;

die Verankerung eines Umweltmanagementsystems in der kommunalen Verwaltung als Instrument zur Unterstützung einer nachhaltigen kommunalen Entwicklung;

- eine sowohl im wirtschaften als auch in den Produkten umweltverträgliche Landbewirtschaftung;

- Maßnahmen zum Schutz der biotischen Systeme und des Naturhaushaltes;

- produktonsintegrierte Umweltschutzmaßnahmen;

- Projekte internationaler Entwicklungszusammenarbeit z.B. im Rahmen bestehender Partnerschaften.

- Aufgabe der Versorgung und Entsorgung.

Eine zukunftsfähig Entwicklung verlangt die gleichberechtigte Integration von Ökologie, Ökonomie und sozialen Gesichtspunkten in diesen Handlungsfeldern. Insbesondere im Bereich der effizienten und sparsamen Energienutzung und des Umweltmanagements können ökologische und wirtschaftliche Erfolge häufig gleichzeitig und kurzfristig realisiert werden.

C. Grundprinzipien

Für die Umsetzung auf der kommunalen Ebene gilt: Die Agenda 21 ist kein vorgefertigtes Patentrezept, sondern ein individueller Prozeß. Jede Kommune ist geeignet, den Agenda 21-Prozeß aufzunehmen. Jede Kommune hat aber auch spezifische Strukturen und muß ihren Weg eigenverantwortlich beschließen. Wegweisende Bedeutung für den Agenda 21-Prozeß kommt folgenden Prinzipien zu:

- Global Denken/lokal Handeln:

Jeder lokale Beitrag zählt für das Ziel einer global nachhaltigen Entwicklung. Die deutschen Kommunen haben auf diesem Weg bereits in den vergangenen Jahren erheblich Anstrengungen unternommen und Erfolge erzielt. Die Agenda 21 würdigt die Bedeutung der kommunalen Ebene für eine erfolgreiche Umsetzung. Eine kommunale dauerhaft umweltgerechte Entwicklung wird sich dabei zwar an kommunalen Problemen orientieren, richtet jedoch darüber hinaus den Blick auf regionale und überregionale Zusammenhänge und Zusammenarbeit.

- Prozeßorientierung und Dialog:

Für die Lokale Agenda 21 gilt das für den Agenda-Prozeß insgesamt geltende Prinzip der Prozeßorientierung und des kooperativen Handelns in besonderem Maße. Dies bedeutet, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern im Dialog Probleme aufzuarbeiten, Lösungen zu finden und diese umzusetzen.

- die kommunalen Entscheidungsträger und die Kommunalverwaltung sind deshalb aufgerufen, in einen Dialog zur nachhaltigen Entwicklung einzutreten (Kap. 28 der Agenda 21). Alle Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Gruppen, Unternehmen, Kirchen und örtliche Organisationen sind aufgerufen, Impulse für Zielperspektiven zu geben und Verantwortung bei der Umsetzung zu übernehmen. Jugendliche, als am meisten von zukunftsorientierten Entscheidungen Betroffene, und Frauen sind in besonderem Maße einzubeziehen.

Das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist eine bedeutende Ressource für Kommune und Gesellschaft. Mehr als die Umsetzung vorhandener Plan- und Regelwerke kann die Mitgestaltung der Zukunft Motivation für eine Aktivierung und die Identifikation mit der örtlichen Gemeinschaft sein. Es gilt deshalb, Ziele und Programme gemeinsam zu erarbeiten und zu realisieren. Dies setzt bei allen Beteiligten die Bereitschaft voraus auf die Vorstellungen anderer einzugehen und mit Interessenunterschieden konsensorientiert zu verfahren. Die Kommunalverwaltung kann den Diskussionsprozeß moderieren und unterstützen.

D .Unterstützung des Agenda 21-Prozesses

Motoren des Agenda 21-Prozesses sind in erster Linie die Kommunen. Wesentliche Handlungsfelder betreffen Kernbereiche kommunaler Eigenverantwortung. Im Hinblick auf den übergreifenden Charakter der Agenda 21 kommt der partnerschaftlichen Unterstützung durch die Länder jedoch besondere Bedeutung zu.

Die kommunalen Spitzenverbände rufen ihre Mitglieder auf, sich der Agenda 21 anzuschließen und Aktionsprogramme aufzustellen. Die Umweltminister erklären die Bereitschaft, die Kommunen dabei zu unterstützen.

Diese Unterstützung soll länderspezifisch u.a. durch

– Einrichtungen für den Informations- und Erfahrungsaustausch,

- die Bereitstellung von Informationen,

- methodische Hilfestellungen wie Leitfäden sowie Modellvorhaben

erfolgen.

Darüber hinaus erklären die Präsidentin und die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und die Umweltministerinnen und Umweltminister, Senatorinnen und Senatoren die Absicht, auf Arbeitsebene bundesweit zusammenzuarbeiten, insbesondere den Erfahrungsaustausch fortzusetzen, um mit einer gemeinsamen Informationsbasis Synergieeffekte zu schaffen, u.a. Forschungs- und Modellvorhaben abzustimmen und Ergebnisse auszutauschen.

Az.: II 70-57-3

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