Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 417/2004 vom 10.05.2004

Gemeinsame Erklärung zu Hartz IV

Die Geschäftsstellen des Landkreistags und des Städte- und Gemeindebund NRW haben ein gemeinsames Positionspapier als Beitrag in der aktuellen Diskussion um die Umsetzung der Hartz IV-Reform zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entwickelt.
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Unabhängig von der zwischen den Verbänden unterschiedlich beurteilten Frage zum Umfang der staatlichen bzw. kommunalen Aufgabenverantwortung zielen die beiden kommunalen Spitzenverbände auf abgestimmte Verfahrensschritte zwischen den Kreisen und den Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes. Im Interesse der betroffenen Menschen, der Arbeitsuchenden wie auch des kommunalen Personals soll das Hartz IV-Gesetz möglichst bürgernah und dezentral organisiert werden.
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Unabhängig von der rechtlichen und organisatorischen Zusammenarbeit der Aufgabenträger sollten die kreisangehörigen Kommunen insbesondere mit Blick auf die Einsatzmöglichkeiten des bei ihnen vorhandenen Fachpersonals angemessen in Meinungsbildung und Initiativen der Kreise einbezogen werden. Als unabdingbare Voraussetzung für ein Gelingen der Reform sehen beide Verbände die Gewährleistung der den Kommunen vom Bund wiederholt zugesagten finanziellen Entlastung durch Hartz IV an. 
 
Die gemeinsame Erklärung von StGB NRW und LKT NRW zu Hartz IV vom 10. Mai 2004 hat folgenden Wortlaut:
 
1.  Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die vielfältige und nachweislich effiziente Leistungen bei der Vermittlung von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorweisen können, sind bereit, ihr Know-how auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende aktiv einzubringen. Unabhängig vom Umfang staatlicher oder kommunaler Verantwortung muss es Ziel der gemeinsamen Bemühungen sein, die nach dem SGB II wahrzunehmenden Aufgaben möglichst dezentral und bürgernah zu organisieren. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen mit passgenauen Leistungen umgehend in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Zusätzliche Wege für Arbeitsuchende und unnötiges Verschieben kommunalen Fachpersonals müssen so weit wie möglich vermieden werden.
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2.  Die Finanzierungsgrundlagen der Hartz IV-Reform sind so neu zu ordnen, dass die Kommunen die versprochene Entlastung von bundesweit 2,5 Mrd. Euro jährlich auch tatsächlich erhalten. Die allein in Nordrhein-Westfalen zusammen mit der Landesregierung berechnete Belastung der Kommunen durch Hartz IV in Höhe von mindestens 1,2 Mrd.  Euro jährlich – ohne Berücksichtigung der Entwicklung des erheblichen Anstiegs der durch das SGB II erfassten Menschen in den Jahren 2004 und 2005 – muss verhindert werden. Die Kommunen erwarten von der Landesregierung NRW die uneingeschränkte Bereitschaft, für eine Neuverteilung der Finanzmittel zwischen den staatlichen Ebenen im Rahmen von Hartz IV zugunsten der Kommunen einzutreten und ergänzend eine Revisionsklausel zur Spitzabrechnung einzufügen. Ohne entsprechende Änderungen der Finanzierung des SGB II wird die Reform nicht umsetzbar sein.
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3.  Die kommunalen Spitzenverbände fordern, dass das Land seine Zusage einhält, den Umfang seiner Wohngeldentlastung, die es den Kommunen weiterleiten will, zeitnah detailliert nachzuweisen und diesen Betrag auch zu dynamisieren. Darüber hinaus ist es inakzeptabel, dass die Sonderentlastung für die neuen Bundesländer vollständig auf die Kommunen abgewälzt werden soll. Landkreistag und Städte- und Gemeindebund appellieren an das Land, solidarisch den in Rede stehenden NRW-Beitrag von jährlich 220 Mio. Euro mitzutragen.
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4.  Nach wie vor bestehen unterschiedliche Auffassungen zwischen Landkreistag und Städte- und Gemeindebund in der Frage der Aufgabenträgerschaft für die Eingliederungs-, Vermittlungs- und Qualifizierungsleistungen: Der LKT NRW sieht in einer kommunalen Gesamtträgerschaft die Chance, die Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich der damit verbundenen Kosten aus einer Hand effizient zu steuern und die kommunalen Kompetenzen zu nutzen; der StGB NRW betont die staatliche Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik und sieht finanzielle und organisatorische Risiken bei einer Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit. Gemeinsam ist allerdings die Forderung nach einer kommunalfreundlichen Ausgestaltung der Option kommunaler Aufgabenträgerschaft, nachdem  Vermittlungsausschuss, Bundestag und Bundesrat den fairen Wettbewerb des Arbeitsgemeinschafts- und des Optionsmodells unter identischen finanziellen Bedingungen beschlossen haben.
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5.  Die beiden kommunalen Spitzenverbände halten es für unabdingbar, dass sich die Kreise in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen für das auf ihre regionale Situation passende Modell entscheiden können. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass die inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Optionsmodells dieses als ernsthafte Alternative erscheinen lassen.  Eine kommunale Gesamtträgerschaft braucht eine auskömmliche, möglichst verfassungsrechtlich gesicherte Finanzierung und umfassende Gestaltungsrechte. Der vom Bund bislang angebotene Weg einer kommunalen Organschaft für die Bundesagentur für Arbeit wird strikt abgelehnt.
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6.  Die Gespräche mit den Agenturen für Arbeit zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften werden nach Ansicht von LKT NRW und StGB NRW zeigen, ob eine gleichgewichtige und gleichberechtigte Kooperation zwischen Kommunen und Arbeitsverwaltung erreicht werden kann. Unabhängig von der seitens der Kreise angestrebten rechtlichen und organisatorischen Zusammenarbeit der Aufgabenträger sollten die kreisangehörigen Kommunen insbesondere mit Blick auf die Einsatzmöglichkeiten des bei ihnen vorhandenen Fachpersonals angemessen in Meinungsbildung und Initiativen der Kreise einbezogen werden.
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7.  Gemeinsam setzen sich Landkreistag und  Städte- und Gemeindebund dafür ein, dass der Bundesgesetzgeber sowohl für das Arbeitsgemeinschafts- als auch das Optionsmodell eine Delegationsermächtigung normiert. Die bewährte Kooperation im kreisangehörigen Raum bei der Sozialhilfe lässt den Schluss zu, dass über die Delegation der Aufgabendurchführung vom Kreis auf die kreisangehörigen Kommunen besser als über den sonst eröffneten Weg des Auftrags eine zielführende Mitverantwortung der Gemeinden erreicht werden kann.
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8.  Landkreistag und Städte- und Gemeindebund fordern die Bundesregierung auf, alles in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun, dass die arbeitsmarktpolitischen Infrastrukturen vor Ort nicht durch eine zentralistisch angelegte Steuerung der Bundesagentur für Arbeit beeinträchtigt werden. Die Bundesagentur wird aufgefordert, ihre technische Infrastruktur den kommunalen Schnittstellen anzupassen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass den Kommunen bei dem nach dem SGB II erforderlichen Datenaustausch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
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Az.: III/1 810 - 2

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