Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 72/2002 vom 05.02.2002

Gemeindefinanzreform

Der Landtag hat im Zuge der 3. Lesung des Haushaltes und des GFG 2002 auf Antrag der Regierungsfraktionen einstimmig eine Entschließung zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch eine umfassende Gemeindefinanzreform gefaßt. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der inhaltlichen Arbeit an der Gemeindefinanzreform von folgenden Eckpunkten leiten zu lassen.

1. Die Gemeindefinanzierung muß auch künftig so erfolgen, daß der Interessenzusammenhang zwischen Kommunen und örtlicher Wirtschaft erhalten bleibt. Ein etwa gleichgewichtiges Nebeneinander wirtschafts- und einwohner- bzw. wohnsitzbezogener Steuern hat sich bewährt und sollte fortgeschrieben werden.

2. Die kommunalen Einnahmen sind verläßlicher und stetiger zu machen.

3. Die kommunale Finanzautonomie ist primär durch eine Fortentwicklung der Grund- und Gewerbesteuer zu erhalten und auszubauen. Wesentlicher Bestandteil der Finanzautonomie ist das kommunale Hebesatzrecht.

4. Eine höhere Beteiligung der Kommunen an dem Aufkommen der Gemeinschaftssteuern, insbesondere an der Umsatzsteuer, ist zu prüfen.

5. Die Verantwortung, aber auch die Finanzmittel sind dort zu konzentrieren, wo Aufgaben erledigt werden. Dies bedeutet auch den Abbau von Mischfinanzierung.

Damit scheint der Landtag auf die Position des Städte- und Gemeindebundes einzuschwenken, der sich seit Jahren für eine Modernisierung der Gewerbesteuer eingesetzt hat. Das Präsidium hatte auf der Grundlage einer umfangreichen Vorlage der Geschäftsstelle am 27.06.2001 mit großer Mehrheit einen entsprechenden Beschluß gefaßt.

Diese Position scheint sich offensichtlich auch in der Landesregierung durchzusetzen, nachdem der Innenminister Anfang Januar mehrfach (Kölner Stadtanzeiger vom 02.01.2002, Handelsblatt 02.01.2002) in der Presse vor pauschalen Forderungen nach einem Wegfall der Gewerbesteuer gewarnt hat. Wörtlich heißt es: "Wer die Gewerbesteuer abschaffen will, spielt mit dem Feuer. Ohne gerechten finanziellen Ausgleich sind die Kommunen ruiniert." Parallel hat der Landesfinanzminister öffentlich (Rheinische Post vom 18.12.2001) sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, daß der "Handwerksmeister A Gewerbesteuer zahlen soll, der benachbarte Rechtsanwalt B aber nicht."

Wir werden weiter berichten.

Az.: IV-900-01

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