Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 535/1998 vom 05.10.1998

Gemeindefinanzierungsgesetz 1999

Das Präsidium hat hierzu auf seiner Sitzung am 16. September 1998 folgenden Beschluß gefaßt:

1. Das Präsidium fordert nach wie vor eine Änderung wesentlicher Grundstrukturen des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere die Regelungen zur Bedarfs- und Steuerkraftermittlung bedürfen tiefgreifender Korrekturen.

2. Die vorgesehene Befrachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Höhe von 325 Mio. DM zur Entlastung des Landeshaushaltes im Bereich der Leistungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wird strikt abgelehnt. Diese Befrachtung begegnet nicht nur massiven verfassungsrechtlichen Bedenken, sie wäre auch haushaltswirtschaftlich von den Städten und Gemeinden nicht zu verkraften. Angesichts eines fortbestehenden Finanzierungsdefizits von ca. 3,4 Mrd. DM in NRW ist es unabdingbar, daß der Betrag von 325 Mio. DM in voller Höhe den Schlüsselzuweisungen zugeschlagen wird. Das Land ist verpflichtet, seine eigenen Haushaltsprobleme durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen zu lösen und nicht durch die Verschiebung der Kostentragung auf die kommunale Ebene.

3. Das Präsidium bekräftigt seine Forderung vom 27.05.1998, die im Zusammenhang mit der Reduzierung der Tilgungsleistung beim Fonds "Deutsche Einheit" eintretende Verringerung des kommunalen Solidarbeitrags für das Jahr 1998 spätestens im Rahmen des GFG 1999 und nicht erst im Rahmen der regulären Abrechnung im GFG 2000 an die Gemeinden weiterzuleiten.

4. Das Präsidium fordert die Einführung eines strikten Konnexitätsgrundsatzes in die nordrhein-westfälische Landesverfassung. Die beabsichtigte Befrachtung des kommunalen Finanzausgleichs macht einmal mehr deutlich, daß der Selbstverpflichtungsbeschluß des Landtages vom 15.05.1997 nicht geeignet ist, die Kommunen wirksam vor Kostenverlagerungen seitens des Landesgesetzgebers zu schützen.

Die umfassende schriftliche Stellungnahme der Geschäftsstelle zum Gesetzentwurf GFG 1999 ist mit Schnellbrief vom 28.09.1998 an die Mitgliedskommunen verschickt worden. Sie ist zudem im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de (Texte/Positionspapiere) abrufbar.

Az.: IV-902-01/1

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