Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 282/1999 vom 05.05.1999

Gemeindefinanzen - Veröffentlichungen des BMF

Das BMF hat eine weitere Dokumentation (4/99) zur Entwicklung der Gemeindefinanzen mit dem Titel "Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in der Gemeindefinanzreform" veröffentlicht.

Die Veröffentlichung befaßt sich eingangs mit der Entstehungsgeschichte des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und seinen wesentlichen gesetzlichen Regelungen. Des weiteren wird die Entwicklung des Aufkommens des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer seit 1970 (getrennt nach alten und neuen Ländern ab 1991) dargestellt.

Im dritten Teil des Papiers geht es um die Grundsätze zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer. Im einzelnen erfolgt eine Darstellung der statistischen Grundlagen sowie der bei der Verteilung auf die Gemeinden zu verwendenden Sockelbeträge. Des weiteren wird die Berechnung der für die Verteilung maßgeblichen Schlüsselzahlen beispielhaft dargestellt. Weiter wird auf die Modellberechnungen verwiesen, die für eine Aktualisierung der bundeseinheitlichen Maßstäbe (Änderungen des Erhebungsjahres der Einkommenssteuerstatistik und/oder der Sockelbeträge) erforderlich sind. Abschließend werden die seit 1970 angewandten Verteilungskriterien (Höhe des Sockelbetrages, statistisches Erhebungsjahr) im Überblick aufgeführt.

Im Fazit heißt es, dass die Einnahmen der Gemeinden aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von Einwohnerzahl, Einkommensstruktur der Einwohner sowie der gesamtwirtschaftlichen Situation (bspw. Reduzierung der Bemessungsgrundlage durch hohe Arbeitslosigkeit) abhängen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit den Sockelbeträgen ein Verteilungskriterium vorgegeben ist, das regelmäßig politischen Einflüssen unterworfen ist. Fachlich gebotene Änderungen, so heißt es, stehen häufig gebündelten regionalen Interessen gegenüber.

Die Veröffentlichung enthält abschließend ein Literaturverzeichnis zu dieser Thematik.

Die Dokumentation ist kostenlos auf schriftliche Anfrage erhältlich beim Referat Presse des Bundesministeriums der Finanzen, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Fax 0228/682-4629. Adreßaufkleber mit Anschrift erleichtern und beschleunigen den Versand.

Az.: IV-921-03

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