Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 187/1996 vom 20.04.1996

Gemeindefinanzen: Resolution der Stadt Rheine

Das vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Modell zur Umsetzung des ifo-Gutachtens führt zu einer massiven Umschichtung von Finanzmitteln zwischen jährlich 200 bis 300 Mio DM. Diese geht mit 172 bis 282 Mio DM fast ausschließlich zu Lasten des kreisangehörigen Raumes.

Nach dem über Jahre andauernden Eingriff in die Kassen der Kommunen durch Bund und Land würde diese gravierende Umverteilung von Finanzmitteln die überwiegende Zahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den finanziellen Ruin treiben. Besonders betroffen wäre vor allem der ländliche Raum.

Für die Stadt Rheine würden sich die Verluste von 2,9 Mio DM im ersten Jahr über 3,7 Mio DM im zweiten Jahr auf schließlich 4,3 Mio DM ab dem dritten Jahr entwickeln. Dauerhafte Verluste in dieser Größenordnung würden die Stadt Rheine in eine selbst nicht verschuldete Finanzkrise führen. Für alle Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt würden die Verluste innerhalb von drei Jahren von 12,5 Mio DM auf 19 Mio DM steigen. Zwangsläufig würde dies zu einer Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes führen. All dies ist unerträglich und unannehmbar.

Daran ändert auch das vorgeschlagene Kompensationsmodell mit einem Strukturfonds bis zu 100 Mio DM jährlich nichts. Zunächst sind die Verteilungskriterien dieses Strukturfonds völlig offen. Darüber hinaus ist ungewiß, ob ein solcher Fonds angesichts der allgemeinen Finanzknappheit in den kommenden Jahren Bestand hat. Schon heute steht fest, daß aufgrund der jüngsten Steuerschätzung der Finanzausgleich der kommenden Jahre mit einer Negativabrechnung von 300 Mio DM vorbelastet ist.

Nicht nachzuvollziehen ist, daß die Gutachter auf der einen Seite einen gestaffelten Hauptansatz für die Einwohner je nach Größe der Städte und Gemeinden vorschlagen. Auf der anderen Seite fordern sie im Gegensatz zur gegenwärtigen Bewertung einen einheitlichen fiktiven Hebesatz für die Gemeindesteuern. Dies ist unlogisch, da für die Höhe der Hebesätze die Standortbedingungen und das wirtschaftspolitische Umfeld eine entscheidende Rolle spielen.

Aufgrund der schwierigen Situation der Städte und Gemeinden würde eine Erhöhung der fiktiven Hebesätze fast unausweichlich zu einer tatsächlichen Erhöhung der Hebesätze führen, mit dann negativen Auswirkungen für die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum.

Der Rat der Stadt Rheine fordert die Landesregierung und alle Landtagsfraktionen auf, den Finanzausgleich auf der Grundlage des ifo-Gutachtens nicht durchzuführen. Eine grundlegende Neustrukturierung des kommunalen Finanzausgleichs ist nur auf der Basis einer weitergehenden Verständigung zwischen kreisfreien Städten auf der einen sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf der anderen Seite möglich.

Az.: V-902-17/0

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