Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 217/1996 vom 05.05.1996

Gemeindefinanzen: Resolution der Stadt Menden

Mit großer Bestürzung und Sorge verfolgt der Rat der Stadt Menden die derzeitigen Überlegungen der Landesregierung NW zur künftigen Struktur des kommunalen Finanzausgleiches im Lande Nordrhein-Westfalen.

Nach dem vorläufigen Rechenmodell des Innenministeriums NW vom 24.01.1996 zur Umsetzung des ifo-Gutachtens zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen würde die Stadt Menden bis 1999 auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1996 - ohne Kompensationsausgleich - rund 4,0 Mio DM weniger an Schlüsselzuweisungen erhalten.

Eine Realisierung des vorläufigen Rechenmodells würde für den Haushalt der Stadt Menden sowie für die Haushalte vieler anderer kreisangehöriger Städte und Gemeinden eine Fortsetzung der Übernahme ständig neuer finanzieller Lasten bedeuten.

Während in der Vergangenheit die Gesetzgebung von Bund und Land zunächst darauf ausgerichtet war, sich auf Kosten der Städte und Gemeindn zu entlasten (z.B. höhere Gewerbesteuerumlage wegen der Wiedervereinigungslasten, Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, Erhöhung der Sozialhilfelasten, Leistungen für Asylbewerber, geduldete Ausländer sowie Kriegsflüchtlinge usw.), sollen darüber hinaus jetzt erhebliche Finanzmittel aus dem kreisangehörigen Bereich im wesentlichen zugunsten einiger weniger Großstädte umverteilt werden.

Bisher ist es der Stadt Menden gelungen, die neuen Lasten aus der Gesetzgebung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen durch erhebliche Anstrengungen aufzufangen. Hierzu wurden die Bürger auf der Einnahmeseite zu erheblichen Abgaben und Entgelten herangezogen und auf der Ausgabenseite durch massive Einschnitte in das kommunale Leistungsangebot belastet. Dennoch kann ausweislich des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Menden erst für 1999 ein Haushaltsausgleich wieder erwartet werden.

Alle bisher eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung werden durch die vorgesehene Neustrukturierung des kommunalen Finanzausgleiches im Lande Nordrhein-Westfalen wieder in Frage gestellt. Zum Ausgleich sich verringender Schlüsselzuweisungen bliebe nur die Möglichkeit, die Belastungen insbesondere im Wege weiterer Steuererhöhungen an unsere Bürger weiterzugeben.

Hierbei stellt sich für den Rat der Stadt Menden ernsthaft die Frage, wann der Zeitpunkt der Staats- und Politikverdrossenheit jenes Maß erreicht hat, zu dem Bürger nicht mehr bereit sind, sich in unser Gemeinwohl einzubringen. Kommunale Selbstverwaltung darf nicht durch Entziehung ihrer finanziellen Grundlagen zur Floskel verkommen.

Aus den vorgenannten Gründen fordert die Stadt Menden die Landesregierung und den Landesgesetzgeber auf, die Gutachterempfehlung nicht umzusetzen und das zur Zeit bestehende Gleichgewicht der Finanzausstattung von kreisangehörigen und kreisfreien Städten beizubehalten.

Im Falle der Umsetzung des vorläufigen Rechenmodells in geltendes Recht behält sich die Stadt Menden notgedrungen die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes vor.

Az.: V-902-17/0

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