Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 186/1996 vom 20.04.1996

Gemeindefinanzen: Resolution der Stadt Haan

Die Stadt Haan fordert Bund und Land auf, die Fortführung der für die Kommunen ruinösen Politik einzustellen. Durch einseitige Verlagerung von Lasten auf die Kommunen erbringt die Stadt seit Beginn dieses Jahrzehntes Leistungen, deren Ausmaß inzwischen horrende Dimensionen einnimmt und die ihre verfassungsrechtlich verbürgte Selbstverwaltung im Kern bedroht.

Ohne adäquaten Finanzausgleich werden u.a.

- in Bundes- und Landesgesetzen Standards wie in der SelbstüberwachungsVO Kanal oder Verpflichtungen in anderen Bestimmungen wie zur Erstellung eines selbstbindenden Abwasserbeseitigungskonzeptes nach dem Landeswassergesetz und jetzt erneut absehbar im neuen Landespflegegesetz vorgegeben, deren Erfüllung angesichts dringenderer Probleme zurückzustellen ist und zusätzlich auch die abgabepflichtigen Bürger enorm belastet,

- ursprünglich den Kommunen zustehende Einnahmen abgezogen (Kosten der Deutschen Einheit - jährliche Belastung rd. 2,9 Mio DM),

- staatliche Aufgaben wie z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Kommune weitergegeben (jährliche Nettobelastung rd. 1,9 Mio. DM),

- Kommunen durch Bundes- und Landesgesetze in die Pflicht genommen (z.B. Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr - bei Verwirklichung eines Versorgungsbedarfs von 95 % nach heutigem Stand zusätzliche jährliche Nettobelastung mindestens 0,7 Mio. DM),

- die Sozialhilfe durch die vorgesehene Kürzung der Arbeitslosenhilfe weiter belastet.

Während so einerseits die kommunale Selbstverwaltung beschnitten wird, führt der Gesetzgeber andererseits z.B. durch

- das Standortsicherungsgesetz,

- die Neuregelung des Existenzminimums und des Familienleistungsausgleichs im Zuge des Jahressteuergesetzes 1996,

- die permanente Reduzierung er Gewerbesteuerbemessungsgrundlagen, z.B. durch das Steueränderungsgesetz 1992 und

- die dieses Jahr anstehende Unternehmenssteuerreform, ohne adäquaten finanziellen Ausgleich, z.B. durch Beteiligung an der Umsatzsteuer,

die ohnehin rückläufigen Einnahmen weiter zurück und verstärkt die kommunale Notlage nochmals.

In diesem Zusammenhang hält die Stadt die derzeitige und erst recht jede weitere Belastung - wie sie sich bei der anstehenden Reform des kommunalen Finanzausgleichs nach dem ifo-Gutachten zur zukünftigen Struktur der Finanzen in NRW abzeichnet - durch Umverteilung von Finanzmitteln vom kreisangehörigen Raum zugunsten der Großstädte und einer hierdurch veranlaßten Erhöhung der Kreisumlage für Haan für untragbar und unzumutbar.

Die Verfasser des ifo-Gutachtens und die Landesregierung ignorieren das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 06.07.1993 - VerfGH 9 und 22/92 -, indem sie z.B. alle Kommunen nivellierend mit denselben fiktiven Hebesätzen über einen Kamm scheren.

Das ifo-Gutachten konterkariert damit sämtliche Konsolidierungsbemühungen der kreisangehörigen Städte. Statt die Gemeinden, deren Hebesätze unterhalb der von den Gutachtern favorisierten fiktiven Hebesätzen liegen, zu einer Welle von Steuererhöhungen zu zwingen und die Standortbedingungen nochmals zu verschlechtern, gilt es, alle Reformbemühungen zu unterstützen, die eine solide und seriöse Haushaltswirtschaft belohnen.

Daher fordert die Stadt Haan Bund wie Land auf, die bei allen Gebietskörperschaften festzustellenden Finanzprobleme unter dem Imperativ der Selbstbeschränkung gerecht zu lösen und die kommunale Selbstverwaltung durch adäquate Finanzausstattung zu sichern.

Die Übertragung von Pflichten ohne finanziellen Ausgleich steht eindeutig im Widerspruch zu § 3 Abs. 4 GO NW. Der Grundsatz "Wer bestellt, hat auch zu bezahlen" muß vom Bund und Land strikt eingehalten werden.

Az.: V-902-17/0

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