Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 246/2005 vom 14.03.2005

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Mit der Mitteilungsnotiz Nr. 16 vom Januar 2005 hatten wir über den aktuellen Stand der Gespräche der Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe über Modellberechnungen zur Neuverteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer informiert. Nach bisherigem Sachstand war davon auszugehen, dass es zu einer Umstellung des derzeit gültigen, vorläufigen Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Aufkommen an der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2006 kommt.

Aus einem jetzt vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen geht hervor, dass die Umstellung auf einen endgültigen, fortschreibungsfähigen und bundeseinheitlichen Schlüssel erst zum 1. Januar 2009 erfolgen soll.

Zur Begründung für die zeitliche Verzögerung bei der Umstellung auf einen endgültigen Verteilungsschlüssel wird in dem Referentenentwurf ausgeführt, dass die Bundesregierung vermeiden möchte, dass der sich bei einer Umstellung noch in diesem Jahr bereits abzeichnende Zeitdruck die notwendige breite politische Mehrheit bei Ländern und Kommunen für einen endgültigen Verteilungsschlüssel möglicherweise in Frage stellt. Dahinter steckt die Befürchtung, dass mit einem neuen Verteilungsschlüssel möglicherweise einhergehende Verwerfungen zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung gemacht werden könnten. Aus diesem Grund sieht der Referentenentwurf vor, die Geltungsdauer des derzeitigen Verteilungsschlüssels vorerst zu verlängern. Dabei wurde die Umstellung auf einen endgültigen Verteilungsschlüssel zum 01.01.2009 gewählt, weil so eine Aktualisierung des endgültigen Verteilungsschlüssels im Drei-Jahres-Turnus zeitgleich mit der Aktualisierung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Aufkommen an der Einkommensteuer erfolgen kann.

Das Festhalten an dem bisherigen, vorläufigen Verteilungsschlüssel bis 2009 hat die Beibehaltung der für die ostdeutschen Kommunen vorteilhaften festen Vorabzuteilung von 15 % des Aufkommens zur Folge. Für größere und große Städte bedeutet die Beibehaltung des bisherigen Schlüssels unter dem Aspekt der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer im Jahr 1998 grundsätzlich eine Verschlechterung. Unter dem Aspekt, dass der neue Schlüssel zum Ausgleich der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer über das Schlüsselmerkmal „Gewerbesteuer“ einen stärkeren Wirtschaftsbezug als der vorläufige enthält, ist das Festhalten an der bisherigen Verteilung für größere und große Städte mit starker Wirtschaftskraft ebenfalls als eine Verschlechterung anzusehen.

Die Arbeiten für die Umstellung auf den endgültigen Schlüssel gehen auf der Fachebene allerdings unvermindert weiter. Nach dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass das Statistische Bundesamt zur Vorbereitung der Umstellung Modellrechnungen mit den Schlüsselmerkmalen „Gewerbesteueraufkommen“, „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte“ und „Sozialversicherungspflichtige Entgelte“ durchführt. Diese sollen dem DStGB zur Verfügung gestellt werden.

Az.: IV/1 922-01

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