Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 17/2004 vom 24.11.2003

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2004/2005

Nach Auskunft des Finanzministeriums NRW kommt die Regionalisierung der Steuerschätzung für den Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2004 und 2005 zu folgenden Werten:

2004: 4,779 Mrd. Euro
2005: 5,247 Mrd. Euro

Der deutliche Rückgang des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer im Jahr 2004 gegenüber den bisherigen Annahmen resultiert u.a. daraus, dass das Finanzministerium das Vorziehen der 3. Stufe der Steuerreform auf den 01.01.2004 bei diesen Berechnungen bereits berücksichtigt hat. Die Schätzabweichung schlägt mit rd. 140 Mio. Euro zu Buche. Auf das Vorziehen der Steuerreform entfallen in 2004 und 2005 nach Angaben des FM jeweils rd. 600 Mio. Euro.

Dies bedeutet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Steuerreform wie folgt aussehen würde:

2004: 5,370 Mrd. Euro

Für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergeben sich nach den Berechnungen des Finanzministeriums NRW folgende Zahlen:

2004: 687 Mio. Euro
2005: 706 Mio. Euro

Die Mai-Steuerschätzung war für das Jahr 2004 noch von einem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 700 Mio. Euro und für das Jahr 2005 von 720 Mio. Euro ausgegangen.

Az.: IV 921-03

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