Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 97/2000 vom 20.02.2000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Referentenentwurf der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2000, 2001 und 2002 vorgelegt.

Der Referentenentwurf überträgt die bundesrechtlichen Vorgaben auf die Landesebene. Insbesondere beinhaltet er die neuen Schlüsselzahlen, die die Geschäftsstelle den Mitgliedskommunen bereits im letzten Jahr mitgeteilt hatte.

Für das Haushaltsjahr 2000 sieht der Referentenentwurf für den Einkommensteueranteil der Gemeinden vor, daß die Abschlagszahlungen für das erste Quartal am 27. April 2000, für das zweite Quartal am 27. Juli 2000 und für das dritte Quartal am 30. Oktober 2000 erfolgen. Die Vorauszahlung auf die Schlußabrechnung ist für den 21. Dezember 2000 vorgesehen, die Schlußabrechnung selbst für den 30. Januar 2001.

Az.: IV/1-921-03

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