Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 319/1999 vom 20.05.1999

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (GA ESt) wird derzeit nach Schlüsselzahlen auf der Basis der Einkommensteuerstatistik 1992 auf die Städte und Gemeinden verteilt. Ab dem Jahr 2000 wird die Verteilung des GA ESt anhand von Schlüsselzahlen erfolgen, die auf der Basis der jüngsten Einkommensteuerstatistik 1995, festgesetzt werden. Das Statistische Bundesamt bereitet derzeit Modellrechnungen vor.

Nach Art. 106 Abs. 5 GG soll der GA ESt auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen der Einwohner der Gemeinde auf die Gemeinden verteilt werden. Für die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Verteilung des GA ESt unter den Gemeinden wird nicht das gesamte zu versteuernde Einkommen der Steuerpflichtigen der Gemeinde herangezogen, sondern nur das Einkommen bis zu einer bestimmten Obergrenze (Sockelbetrag). Durch die Verwendung dieser Obergrenzen wird eine Aufkommensnivellierung zwischen den Gemeinden erreicht.

Im Zusammenhang mit der Umbasierung der Schlüsselzahlen auf die aktuelle Statistik wird die Frage nach der Höhe der Obergrenzen gestellt, bis zu der die zu versteuernden Einkommen der Bürger für die Schlüsselbildung herangezogen werden. Derzeit gelten für die alten Länder Obergrenzen (Sockelbeträge) in Höhe von 40.000/80.000 DM (Alleinstehende/zusammenveranlagte Ehegatten). Aufgrund des relativ niedrigeren Lohnniveaus in den neuen Ländern wurden die Sockelbeträge seinerzeit auf 25.000/50.000 DM festgesetzt. Anhand der Modellrechnungen wird insbesondere über eine Anpassung der derzeit geringeren Sockelbeträge in den neuen Ländern an die Sockelbeträge der alten Länder zu entscheiden sein.

Das BMF teilt mit, daß der Referentenentwurf nach Abschluß der Modellrechnungen im Sommer vorliegen wird. Nach der Sommerpause werden die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Länder erwartet.

Az.: IV/1-921-03

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