Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 66/2009 vom 07.01.2009

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Am 01.01.2009 ist die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011 in Kraft getreten. Die Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 12.12.2008, S. 755, verkündet worden.

Die neue Verordnung enthält gegenüber den Verordnungen der Vorjahre eine für die Städte und Gemeinden günstige Veränderung. Aufgrund der Anregung des Städte- und Gemeindebundes NRW beträgt die Vorauszahlung auf die Abrechnung im jeweils 4. Quartal nunmehr 110 v. H. der Abschlagszahlungen für das jeweils 3. Quartal (vgl. auch StGB NRW-Mitteilung Nr. 331 vom 25.04.2007). Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren die tatsächlichen Zahlungen im 4. Quartal deutlich über den Zahlungen für das 3. Quartal gelegen haben. Die Abschlagszahlungen haben sich aber bislang immer an der Höhe der Zahlung für das 3. Quartal orientiert. Der überschießende Betrag wurde dann nach der Abrechnung im neuen Jahr den Kommunen erstattet, allerdings ohne eine Verzinsung. Im Jahr 2007 hat der Erstattungsbetrag beispielsweise rd. 220 Mio. Euro ausgemacht.

Az.: IV/1 921-03

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