Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 103/2003 vom 15.01.2003

Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen

§ 5 d Gemeindefinanzreformgesetz sieht vor, den derzeit gültigen vorläufigen Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer auf einen endgültigen, fortschreibungsfähigen und bundeseinheitlichen Schlüssel umzustellen. Der endgültige Verteilungsschlüssel sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2003 wirksam werden, im Einvernehmen mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wird der Schlüssel erst zum 01.01.2004 in Kraft treten. Die Verschiebung des endgültigen Verteilungsschlüssels um 1 Jahr erfolgte auch mit dem Ziel, eine sorgfältige Prüfung der Modellrechnungen und der zugrunde liegenden statistischen Daten vornehmen zu können.

Die Geschäftsstelle hat nunmehr erste Berechnungen zur Anpassung der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erhalten. Die Datenbasis ist jedoch noch von einer derart schlechten Qualität, dass hier zunächst Nachbesserungen auf der Ebene der Statistischen Landesämter erfolgen müssen, bevor die Daten als Grundlage für die Gespräche über die Neuregelung des Schlüssels dienen können.

Die bisherigen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes haben in zahlreichen Fällen nicht nachvollziehbare Unstimmigkeiten für einzelne Länder und einzelne Gemeinden aufgezeigt. Diese Unstimmigkeiten konnten erst nach Zusammenführen der einzelnen Gemeinde- bzw. Länderergebnisse durch das Statistische Bundesamt erkannt werden. Nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen und des Statistischen Bundesamtes erfordern die aufgefallenen Unstimmigkeitsfälle eine nochmalige Plausibilitätsprüfung unter Einschaltung der Statistischen Landesämter und der Finanzverwaltungen der betroffenen Länder.

Die Nachprüfungen sollen im Interesse der Handhabbarkeit für die Finanzverwaltung auf möglichst wenige und klar definierte "Ausreißergemeinden" beschränkt werden. Dazu wird das Statistische Bundesamt die folgenden Vorgaben für eine Plausibilitätsprüfung ggf. noch anpassen:

- Abweichung einer Gemeinde beim Merkmal "Löhne und Gehälter je Beschäftigten" um mehr als 50 % vom Landesdurchschnitt aller Gemeinden,

- Abweichung einer Gemeinde beim Verhältnis der Merkmale "Sachanlagen" zu "Löhne und Gehälter" von der vorgegebenen Spannweite kleiner 0,5/größer 3,

- Abweichung einer Gemeinde beim Merkmal "Vorräte je Einwohner" um mehr als 1.000 % vom Bundesdurchschnitt aller Gemeinden.

Mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Zahlen noch nicht die erforderliche Qualität aufweisen, haben wir die Tabellen, die uns vom DStGB übersandt worden sind, in das Intranet-Angebot des Verbandes unter "Fachinformation und Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Umsatzsteuer" mit dem Titel "Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer" eingestellt.

Az.: IV/1 922-01/1

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