Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 569/1996 vom 05.12.1996

GEMA: Neue Vergütungssätze

In verschiedenen Bereichen ändern sich ab dem 01.01.1997 die Vergütungssätze für die Verwertung musikalischer und filmischer Werke im Rahmen des Gesamtvertrages mit der GEMA.

Betroffen sind folgende Vergütungssätze:

1. U-VK (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern)

2. M-U (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe)

3. R (Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunksendungen)

4. FS (Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen)

5. T (Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires bei Filmvorführungen)

Die neuen Vergütungssätze können bei Bedarf bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Az.: II/1 320-13

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