Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 489/2000 vom 05.09.2000

Geld für mehr Beschäftigung an NRW-Regionen

Neue Strategien gegen die Arbeitslosigkeit vereinbart das NRW-Arbeitsministerium zur Zeit mit den Regionen des Landes. In den nächsten drei Jahren werden Landes- und EU-Mittel in Höhe von rd. 1,3 Mrd. DM investiert, um die Zahl der Arbeitslosen von derzeit 770.000 nachhaltig zu senken. Im Rahmen der auf drei Jahre angelegten Förderungen sollen vor allem Arbeitslose qualifiziert und an neue Jobs herangeführt werden. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk der Verbesserung der beruflichen Chancen von Frauen. Aber auch umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen zur Deckung des Fachkräftemangels und Fördergelder zur Modernisierung der heimischen Wirtschaft sind in der jetzt anlaufenden Förderphase geplant.

Zur Umsetzung der neuen Programme, die jeweils zur Hälfte aus EU- und Landesmitteln bezahlt werden, ist in NRW ein bisher bundesweit einmaliges Verfahren gewählt worden: Das Geld wird nicht zentral von Düsseldorf vergeben, sondern die Verantwortung für die Fördermaßnahmen ist direkt vor Ort angesiedelt. Unter der Federführung von 30 sogenannten Regionalsekretariaten, die meist bei den Kommunen angesiedelt sind, beraten und entscheiden Kommunen, Kammern, Arbeitgeber und Gewerkschaften darüber, mit welchen Einzelmaßnahmen die Defizite des örtlichen Arbeitsmarktes behoben und wie die Wettbewerbsposition der heimischen Unternehmen gestärkt werden kann. Über die Schwerpunkte und Zielsetzung der Förderung schließen die Arbeitsmarkt-Regionen und das NRW-Arbeitsministerium Zielvereinbarungen ab.

Die Umsetzung der Zielvereinbarungen wird durch ein systematisches Controlling begleitet.

Az.: III/1 841

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