Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 616/2008 vom 23.09.2008
Gelbe und orange Warnkleidung
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geändert worden ist (Bundesanzeiger Nr. 48, S. 1106, v. 28.März 2008). Durch die Änderungsverordnung ist der § 35 Abs. 6 in der Randnummer 18 neu gefasst worden. Danach ist nunmehr Warnkleidung in der Farbe fluoreszierendes Orange-Rot oder fluoreszierendes Gelb gemäß Tabelle 2 zugelassen. Die Verwaltungsvorschrift ist am Tag nach der Veröffentlichung (28.3.2008), d. h. am 29. März 2008 in Kraft getreten.
Az.: II/2 31-02