Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 668/2001 vom 05.11.2001

Gefahren an Bahnübergängen

Die Gefahren an Bahnübergängen werden von Kfz-Führern wie auch von anderen Verkehrsteilnehmern häufig überschätzt. Hierauf weist jetzt wieder der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hin.

Eine Unfallauswertung der Bundesbahn kommt zu dem Ergebnis, daß 97 % aller Bahnübergang-Unfälle auf Verstöße gegen die Bestimmungen der StVO zurückzuführen sind. Das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer an Bahnübergängen ist demnach zurückzuführen auf:

  • Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit
  • Mißachtung der Warnzeichen (Blinklichter, Lichtzeichen)
  • Umfahren der Halbschranken
  • Halten auf dem Bahnübergang (Fahrfehler, Stau)

Die Beeinflussung des Verkehrsverhaltens bietet somit wirksame Ansätze für Verbesserungen. Eine verstärkte Ansprache aller Verkehrsteilnehmer ist nötig.

Verkehrsübertretungen durch Mißachtungen der Sicherheitseinrichtungen an Bahnübergängen bleiben überwiegend ungeahndet, solange wie kein Unfall verursacht wird. Soll sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ändern, muß nach Einschätzung des DVR neben einer verstärkten Informations- und Aufklärungsarbeit die polizeiliche Überwachung intensiviert und Verstöße müssen geahndet werden. Zu den Unfällen trägt aber häufig auch die Gestaltung der Bahnübergänge bei. So können eine verdeckte oder unzureichende Beschilderung, schlecht erkennbare Blinklichter oder fehlende Kurzschranken für Fußgänger das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer begünstigen. Bei unbeschrankten oder halbbeschrankten Bahnübergängen sind es sehr oft Unaufmerksamkeit und Mißverständnisse auf seiten der Verkehrsteilnehmer, die zu den Unfällen führen.

Der DVR setzt sich dafür ein, daß einheitliche und systematisierte Verfahren geschaffen werden, um unfallauslösende Faktoren zu beseitigen. Regelmäßige Verkehrsschauen sollten an Bahnübergängen durch die Verkehrsbehörden gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG durchgeführt werden.

Az.: III/1 645 - 06

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