Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 574/2000 vom 05.10.2000

Gebührenumfrage 2000

Die Geschäftsstelle weist aus Anlaß entsprechender Nachfragen darauf hin, daß durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2000 keine Umfrage zur Höhe der Abwassergebühren durchgeführt wird. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 18.07.2000 (Az.: III B 4-72.11.09/00) den Bezirksregierungen mitgeteilt, daß auch im Jahr 2001 im Rahmen des GFG wieder eine Landesförderung zum Ausgleich besonderer Härten bei hohen Abwassergebühren gewährt werden soll. Zukünftig wird die Landesförderung aber nicht mehr auf der Grundlage einer alljährlichen Gebührenabfrage des Innenministeriums erfolgen. Vielmehr sollen nunmehr die Gemeinden, die mit ihrem Gebührensatz über dem vom Innenministerium jeweils bekanntgegebenen fiktiven Höchstsatz liegen, eine entsprechende Meldung bei den Bezirksregierungen einreichen. Diese Meldungen werden von den Bezirksregierungen überprüft und anschließend an das Innenministerium weitergeleitet. Eine materielle Änderung der bislang abgefragten Parameter ist mit dem neuen vereinfachten Verfahren nicht verbunden. Der fiktive Gebührenhöchstsatz für die Landesförderung 2001 ist durch das Innenministerium bei 9,50 DM festgelegt worden. Das Schreiben des Innenministeriums vom 18.7.2000 an die Bezirksregierungen ist allen Städten und Gemeinden über die Bezirksregierungen zugeleitet worden.

Az.: II/2 24-21-1

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