Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 534/2000 vom 05.10.2000

Gebührenmodell für Prüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe

"Auf Vorschlag der Wirtschaftsprüferkammer hat der Arbeitskreis III "Kommunale Angelegenheiten" der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder der Einführung eines neuen Gebührenmodells für die Pflichtprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe zugestimmt. Das neue Modell soll zunächst für einen Erprobungszeitraum für die Jahre 2000 – 2002 angewendet werden.

Die Jahresabschlussprüfung der kommunalen Eigenbetriebe wurde bisher auf der Basis eines einheitlichen Tagewerksatzes abgerechnet, und zwar unabhängig davon, ob Wirtschaftsprüfer und/oder qualifizierte Mitarbeiter und/oder Prüfungsassistenten eingesetzt wurden. Die Gebühr für das Tagewerk (7,7 Stunden) betrug zum 01.01.1999 848,50 DM.

Mit der Einführung eines neuen Gebührenmodells wird zum einen nach der Qualifikation des eingesetzten Prüfers differenziert und zum anderen für die Prüfung der Eigenbetriebe auch der – bereits berufsübliche – Stundensatz eingeführt.

Die Abrechnung der Gebühren nach Qualifikation der eingesetzten Prüfer setzt zunächst die Festlegung der Definition der Qualifikationsstufen für ein typisches Prüfungsteam voraus. Es setzt sich wie folgt zusammen:

Stufe 1: Wirtschaftsprüfer

Stufe 2: Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer, erfahrene Prüfer mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, EDV-Prüfer, sonstige sachverständige Gutachter

Stufe 3: Prüfer, Prüfungsassistenten mit weniger als zwei Jahren Berufserfahrung

Für die drei Qualifikationsstufen beträgt der Stundensatz ab 01.01.2000 für Personen der

Stufe 1: 160,00 DM,

Stufe 2: 123,50 DM und

Stufe 3: 94,00 DM.

Diese Stundensätze hat der Unterausschuss "Kommunale Wirtschaft und Finanzen" (UKWuF) anlässlich seiner Sitzung am 16./17.03.2000 einstimmig beschlossen."

Quelle: Fachnachrichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer (FN-IDW) Nt. 7/2000 S. 366

Az.: G/3 811-01

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