Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 90/1998 vom 20.02.1998

Gebührenimpuls bei Wahl über private Netzbetreiber

Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes zum 01.01.1998 und den damit verbundenen Wegfall des Sprachmonopols der Deutschen Telekom AG bestehen Wahlalternativen hinsichtlich unterschiedlichster Netzbetreiber. Dies ist möglich über die Verfahren "Call-by-Call" und " Preselection". Grundsätzlich ist die Anwendung derartiger Verfahrensweisen durchaus erwägenswert, da kostengünstigere Tarifangebote durch andere Netzbetreiber möglich sind.

Nunmehr sorgt jedoch das fehlende Gebührensignal bei Gesprächen über alternative Netzbetreiber für Probleme mit dem Ergebnis, daß die tatsächlich entstandenen Kosten der verursachenden Quelle nicht mehr immer zuordbar sind.Bei Verwendung der 010-Nummer, mit der die Zugangscodes zu den privaten Netzanbietern beginnt, können die entstehenden Kosten der Quelle, z.B. einer konkreten Nebenstelle, teilweise nicht zugeordnet werden. Die Inhaber der Nebenstellenanlagen erhalten dann zwar eine Sammelrechnung, diese ist aber nicht weiter differenziert. Viele Unternehmen haben deshalb auf ihren Nebenstellenapparaten die 010-Nummer bereits gesperrt.

Az.: III 460 - 09

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search