Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 441/1998 vom 05.08.1998

Gebietsentwicklungsplan "Münsterland"

Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat den vom Bezirksplanungsrat und von der Bezirksregierung Münster vorgelegten Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt Münsterland - nur zum Teil und darüber hinaus nur mit der Maßgabe vorab genehmigt, die bauleitplanerische Inanspruchnahme der neu dargestellten Wohnsiedlungsbereiche und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche bis zur Genehmigung der überarbeiteten Darstellungen auf 50% zu beschränken.

Die Städte und Gemeinden im Münsterland haben die Geschäftsstelle gebeten, sich bei der Landesregierung für eine Rücknahme dieser 50%-Klausel einzusetzen. Gemeinsam mit dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen hat jetzt der NWStGB an Frau Ministerin Höhn geschrieben. Die beiden kommunalen Spitzenverbände stellen fest, daß auch die Kommunen unnötigen Flächenverbrauch verhindern wollen. Die Beschränkung auf die 50%-Grenze sei aber zur Erreichung dieses Ziels nicht erforderlich. Sie behindere vielmehr die Kommunen bei einer preis- und damit bürgerorientierten Bodenvorratspolitik sowie bei einer langfristig angelegten Stadtentwicklung. Grundlage der kommunalen Baulandpolitik seien ausreichende Flächenalternativen, die einen Verhandlungsspielraum mit den Grundstückseigentümern gewährleisteten, damit bauwilligen Bürgern bezahlbares und attraktives Wohnbauland zur Verfügung gestellt werden könne.

Mehrere Gemeinden hätten bereits die im GEP neu dargestellten Wohnsiedlungsbereiche zur Hälfte bauleitplanerisch in Anspruch genommen, so daß sie bis zur endgültigen Genehmigung eines Gebietsentwicklungsplans ihre Planungshoheit nicht ausüben könnten. Das Ziel des Freiraumschutzes könne vor allem durch die Flächennutzungsplandarstellungen, etwa als gewerbliche Bauflächen oder als Wohnbauflächen, konkret verfolgt werden. Dieser Schritt werde jeweils von der Bezirksplanungsbehörde auf seine Notwendigkeit hin kontrolliert.

Schließlich wird in dem gemeinsamen Schreiben der Verbände darauf hingewiesen, daß der GEP Münsterland das Ergebnis eines in intensiven und langfristigen Abstimmungsverfahren erarbeiteten Konsenses aller politischen Gruppierungen sowie der kommunalen Gremien, des Bezirksplanungsrates und der Bezirksplanungsbehörde sei. Dies habe zu einem Vertrauensschutz bei den Städten und Gemeinden geführt, woraufhin bereits finanzielle Dispositionen getroffen worden seien. Die nicht vorhersehbare Entscheidung des MURL setze die Städte und Gemeinden nunmehr erheblichen finanziellen Gefahren aus, z.B. wenn von den Kommunen erworbenes Bauerwartungsland nachträglich wieder zur landwirtschaftlichen Fläche "entwertet" werde.

Az.: III/1 611-05/3

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