Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 571/2008 vom 09.09.2008

Geänderte Musterverordnung "Ordnungsbehördliche Verordnung"

Der Rechts-, Verfassungs-, Personal- und Organisationsausschuss des Städte- und Gemeindebundes hat in seiner Sitzung vom 09.09.2008 beschlossen, in die Musterverordnung "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ein Rauchverbot auf kommunalen Spielplätzen aufznehmen. Durch Zigarettenstummel entsteht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Kindern. Die hochtoxischen Abfälle werden oft nicht ordnungsgemäß entsorgt. Eine Zählung in Berlin brachte bei einem gereinigtem Spielplatz nach vier Wochen mehr als 2.800 neue Kippen zum Vorschein. In der Bundeshauptstadt ist Nikotin die zweithäufigste Vergiftungsursache. Die neue Fassung der Muster-VO mit dem eingefügten § 9 Abs. 5 ist im Intranet des StGB NRW für dessen Mitglieder unter Fachinformationen und Service - Mustersatzungen- Ordnungsbehördliche Verordnung - Mustersatzung 2008 (September) abrufbar.

Az.: I/2 100-00

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