Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 591/2006 vom 23.08.2006

Ganztagshauptschulen

Aufgrund einer Kleinen Anfrage eines Abgeordneten hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW über die Kriterien der Auswahl der Ganztagshauptschulen informiert (vgl. LT-Drs. 14/2247).

Mit den Bezirksregierungen sei ein sehr umfangreiches und eng an den Erlasskriterien orientiertes Prüf- und Genehmigungsverfahren vereinbart worden, das Anfang Mai 2006 abgeschlossen worden sei.

Es umfasste zum einen die Prüfung der schul- und ggf. finanzaufsichtlichen Genehmigungsfähigkeit des Schulträger-Antrags (Dezernate 48 und 31 der Bezirksregierungen). Hierbei sei eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen (räumliche und sächliche Voraussetzungen, Schulangebot vor Ort, Erreichbarkeit von Hauptschulen mit Halbtagsbetrieb, Schulentwicklungsplanung, gesicherte Mindestzügigkeit der Schule, Mittagsverpflegung der Schüler, gesicherte Finanzierung u.a.m.).

Der schulfachlichen Prüfung (Dezernate 42) haben die Zielsetzungen und Kriterien der beiden Ganztagserlasse vom 26.01.2006 zugrunde gelegen. Vorrangig seien hier die vorhandenen sozialräumlichen und pädagogischen Problemlagen der jeweiligen Schule zu berücksichtigen (u.a. Migrantenanteil, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf, besondere Förderbedarfe, Wiederholer- und Abschlussquoten als „harte“ Kriterien). Daneben spiele der Aspekt der Flächendeckung und Stützpunktbildung eine Rolle. Voraussetzung in beiden Fällen sei das Vorhandensein eines schlüssigen, im zweiten Fall in der Regel herausragenden pädagogischen Konzepts für den Ganztagsbetrieb.

Die durch die Schulen vorzulegenden Ganztagskonzepte würden anhand von 17 Kriterien geprüft und nach einem gewichteten Punktesystem beurteilt.

Die Beurteilung sei zweistufig durch die örtliche Schulaufsicht, die unter Berücksichtigung der Prioritätensetzung durch die Schulträger eine schulamtsinterne Rangfolge erstellt habe, sowie abschließend durch die zuständige Bezirksregierung, die für die antragstellenden Schulen unter Bündelung der Ergebnisse der Prüf- und Beurteilungsverfahren eine bezirksinterne Rangfolge und die Liste der beabsichtigten Genehmigungen erstellt, erfolgt.

Diese bezirksinternen Genehmigungslisten seien in einer gemeinsamen Sitzung zwischen MSW und Bezirksregierungen auf der Grundlage des zwischen MSW und Bezirksregierungen abgestimmten Konzepts zwischen den Bezirksregierungen abgeglichen worden. Die Genehmigung erfolge zuständigkeitshalber durch die Bezirksregierungen für ihren jeweiligen Bereich.

Az.: IV/2 211-32

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search