Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 743/2005 vom 21.10.2005

Ganztagsangebote in der Hauptschule

Die Landesregierung NRW beabsichtigt eine Qualitätsverbesserung von Hauptschulen. Hierzu sollen 50.000 vollwertige Ganztagsplätze bis zum Jahr 2012 geschaffen werden. Für das kommende Jahr beabsichtigt das Land 16 Mio. € zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Es soll ein vollwertiger Ganztagsbetrieb in schulischer Verantwortung aufgebaut werden. Andere Berufsgruppen sollen in die Gestaltung des schulischen Alltags einbezogen werden. Die neue Ganztagsschule soll zudem den Schwerpunkt auf individuelle Förderung setzen und einen höheren Anteil des Ganztagszuschlags für die Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern sowie von pädagogisch qualifizierten Fachkräften aufwenden. Geplant ist ein 30%iger Zuschlag auf den Grundstellenbedarf. Die bisherigen Ganztagshauptschulen erhalten einen 20%igen Zuschlag.

Offenbar soll es sich nicht um ein flächendeckendes Angebot handeln, da das Schulministerium mitgeteilt hat, daß man sich bei dem Aufbau der Ganztagsschulen an den Stellen im Land konzentriere, wo sie am dringendsten benötigt würden. Dies seien vor allem großstädtische Ballungsräume. Viele Stadtteile seien gekennzeichnet durch außergewöhnliche Belastungen und Probleme wie hohe Langzeitarbeitslosigkeit, schlechte Wohnumfeldbedingungen und ein hoher Migrantenanteil.

Hierfür beabsichtigt die Landesregierung weitere 500 Stellen, die wegen sog. Stellenüberhänge an anderen Schulformen verteilt seien, den Hauptschulen zur Verfügung zu stellen. Mit diesen weiteren 500 Lehrerstellen sollen gezielt Fördermaßnahmen vorrangig in den neuen Ganztagshauptschulen bedient werden. In Betracht komme insbesondere gezielter Förderunterricht. Als außerschulische Partner kommen Jugendhilfeträger, Sportvereine, Kunst-, Musik- und Kultureinrichtungen, aber auch Handwerker in Betracht. In den neuen Ganztagshauptschulen soll der Unterricht an 5 Tagen in der Woche von 8 bis 16 Uhr erfolgen. Die Landesförderung soll bis zum Jahr 2012 auf insgesamt 40 Mio. € anwachsen.

Das Land setzt darauf, daß sich die Schulträger in Nordrhein-Westfalen tatkräftig am Aufbau von neuen Ganztageshauptschulen beteiligen. Dies könne z.B. durch Unterstützung der Schulleitungen beim Abschluß von Werkverträgen oder in Form von Beratung beim Einkaufen von Dienstleistungen erfolgen. Die Unterstützung könne durch die bauliche Umgestaltung der jeweiligen Schule erfolgen. So sollen künftig in jeder Ganztagsschule Möglichkeiten zur Anlieferung und Zubereitung eines Mittagsangebotes und für den Verzehr des Essens geeignete Räume vorhanden sein. Darüber hinaus sollen zukünftig auch Räume in der Schule vorhanden sein, in denen Lehrkräfte ungestört arbeiten können. Finanzielle Hilfen zum Ausbau könnten die Schulträger aus dem Bundesprogramm IZBB (Initiative Zukunft Bildung und Betreuung) bekommen. Das Land beabsichtigt, das Programm für den Kreis der in Frage kommenden Schulen zu öffnen. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen würden dann bis zu 150 Mio. € für notwendige bauliche Maßnahmen an den neuen Ganztagshauptschulen bekommen können.

Nähere Informationen stehen unter www.bildungsportal.nrw.de zur Verfügung.

Az.: IV/2 211-32

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