Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 228/2000 vom 20.04.2000

Funktionsbauverträge für Straßenbauleistungen

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in seiner Reihe "Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 780, 1999 einen Forschungsbericht mit dem Titel "Funktionsbauverträge" herausgegeben, der die maßgeblichen Funktionsanforderungen in einem "Entwurf zusätzlicher technischer Vertragsbedingungen für Funktionsbauverträge (ZTV Funktion – StB) zusammenfasst.

Die bisher übliche Verfahrensweise bei der Vereinbarung von Straßenbauleistungen hat dazu geführt, dass bei der Vergabe die Bauweisen im Hinblick auf die Gebrauchseigenschaften im Nutzungszeitraum und hinsichtlich des Aufwandes zur Erhaltung dieser Eigenschaft kaum bewertet wurden. Vereinbarungen im Rahmen eines Funktionsbauvertrages zielen im Besonderen auf die Gebrauchseigenschaften des herzustellenden und baulich zu erhaltenden Straßenkörpers als dessen Funktionen, definiert durch die Begriffe Sicherheit und Befahrbarkeit, ab. Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens "Funktionsbauverträge" wurden die Elemente zur Gestaltung einer Vertragsform für Straßenbauleistungen, die die Herstellung von Funktionen des Straßenkörpers und ihrer Erhaltung über einen langen Zeitraum in einem Vertrag zusammenfasst, entwickelt und beschrieben.

Demnach wird das Bauwerk Straße durch den Auftragnehmer nach seiner, im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A § 9 Nr. 10 (Leistungsverzeichnis mit Leistungsprogramm) im Wettbewerb durchgesetzten ausführungstechnischen Konzeption hergestellt und für einen Zeitraum von 20 Jahren baulich erhalten. Die zu erbringende Leistung wird dabei allein durch Funktionsanforderungen an den herzustellenden oder grundzuerneuernden und dann baulich zu erhaltenden Straßenkörper definiert.

Zur Verfügung der im Rahmen eines Funktionsbauvertrages erbrachte Leistungen haben die Forschungsnehmer einerseits die konventionelle Vergütung und Herstellung des Erdkörpers und des Straßenoberbaus, andererseits einen zeitproportionalen Vergütungsmodus für den Erhaltungszeitraum nach der Verkehrsübergabe der Straße vorgeschlagen. Der Forschungsbericht geht auch besonders auf Nutzungsausfallkosten für die Einengung der Verkehrsfläche bei der Durchführung von Maßnahmen der baulichen Erhaltung ein. Die Forschungsnehmer gehen davon aus, dass sich der Bau von Verkehrsflächen mit großer Nutzungsdauer (immerhin 20 Jahre) und minimalem Erhaltungsbedarf durchsetzt, wenn Nutzungsausfallkosten als Regulierung im Vertrag eingesetzt werden.

Der Forschungsbericht, in welchem der Funktionsbauvertrag umfassend erläutert wird, ist erhältlich bei: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn, Südstraße 119, 53175 Bonn, Fax: (0228)38202-22.

Az.: III 640 - 27

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