Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 363/2017 vom 03.05.2017

Fünfter Aufruf zum Förderprogramm Breitbandausbau des Bundes

Am 02. Mai 2017 ist der fünfte Förderaufruf für das Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht worden. Mit dem Bundesförderprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Die fünfte Förderperiode läuft vom 02. Mai 2017 bis zum 31. August 2017.  

Das BMVI hat zudem vorab darüber informiert, dass in den nächsten Tagen eine Änderung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ erfolgen wird. Insbesondere wird im Bereich des Sonderprogramms Mittelstand zur Förderung von Gewerbegebieten nunmehr auf die Mindestbeteiligungsquote der in dem geförderten Gewerbegebiet ansässigen Grundstückseigentümer gänzlich verzichtet (bisher war eine Mindestteilnahme am Programm von 80% der Grundstückseigentümer vorgesehen).
Weitere Informationen können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/breitbandfoerderung-fuenfter-aufruf.html .

Az.: 31.5-003/002

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