Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 448/2015 vom 28.07.2015

Frist verlängert für Netzentwicklungsplanung

Um den politischen Vereinbarungen der Regierungskoalition vom 1. Juli 2015 zum Netzausbau Rechnung zu tragen, sind entsprechende Ergänzungen der Netzentwicklungsplanung für das Zieljahr 2025 erforderlich. Vor dem Hintergrund wurde die Frist für die Übertragungsnetzbetreiber zur Veröffentlichung ihrer ersten Entwürfe des Netzentwicklungsplans Strom (NEP) 2025 und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2025 bis Ende Oktober 2015 verlängert. Diese soll die eigentlich zum 15. Juli 2015 anstehenden Entwürfe entsprechend den formulierten Vorschlägen und Prüfaufträgen kurzfristig ergänzen und überarbeiten.

So ist verabredet worden, dass noch stärker als bisher bestehende Trassen genutzt und neue soweit wie möglich vermieden werden sollen, um Eingriffe für die Wohnbevölkerung sowie Natur und Landschaft zu verringern, soll die Auswahl der Trassen unter einer transparenten Beteiligung der Bevölkerung erfolgen. Zudem sollen Erdkabel bei neuen Gleichstromtrassen in der Bundesfachplanung Vorrang erhalten (vgl. auch Schnellbrief Nr. 124/2015).

Bereits die ersten Entwürfe der Netzentwicklungspläne 2025 sollen ausführlich auf diese Vereinbarungen eingehen, beziehungsweise den darin formulierten Vorschlägen und Prüfaufträgen nachkommen. Daher hat die Bundesnetzagentur die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gebeten, die eigentlich zum 15. Juli 2015 anstehenden Entwürfe kurzfristig zu ergänzen und zu überarbeiten. Um dies mit der notwendigen Sorgfalt und Prüftiefe bewerkstelligen zu können, haben die ÜNB nun bis Ende Oktober 2015 Zeit bekommen, die Entwürfe der Netzentwicklungspläne 2025 zu veröffentlichen.

Aus kommunaler Sicht werden die neuen Verabredungen begrüßt. Dies kann zur Verbesserung der Akzeptanz der Trassen und damit zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen, da Erdkabel in der Regel einen geringeren Eingriff in das Lebensumfeld der Betroffenen bedeuten. Dabei muss auch aus kommunaler Sicht zugleich der Ansatz sein, die Lösungen für Verbraucher und Kommunen so kostenverträglich wie möglich umzusetzen.

Az.: II/3 811-00/9

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search