Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 139/2014 vom 21.02.2014

Frist für SEPA-Umstellung definitiv verlängert

Nachdem im Januar die EU-Kommission einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet hatte, hat nun das Plenum des Europäischen Parlaments zugestimmt, dass die Frist für die Umstellung von Lastschriften und Überweisungen auf das europäische SEPA-System um sechs Monate verlängert wird. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier teilte am 04.02.2014 mit, dass damit die Europäische Union das Risiko von Zahlungsunterbrechungen stark reduziert habe.

Trotz der großen Anstrengungen aller Beteiligten zeigten die jüngsten Statistiken, dass die angestrebte Umstellung bei Überweisungen und Lastschriften auf SEPA vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen zuletzt noch nicht weit genug fortgeschritten gewesen sei, um einen reibungslosen Übergang zu SEPA pünktlich zum Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Frist am 01.02.2014 zu gewährleisten, so Barnier. Ohne die nun beschlossene Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 01.08.2014 hätten Banken und Zahlungsdienstleister ab dem 01.02.2014 keine Zahlungen mehr bearbeiten dürfen, die nicht dem SEPA-Format entsprochen hätten. Die EU-Kommission hatte eine teilweise Unterbrechung des Zahlungsverkehrs befürchtet.

Eine Verlängerung über den nun beschlossenen Stichtag wird es nach Aussagen aus Brüssel allerdings nicht geben. EU-Kommissar Barnier betonte, dass dies die letzte Frist sei: „Ich fordere nun die Mitgliedstaaten erneut dazu auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich intensiver und dringlicher um eine Umstellung zu bemühen, damit alle Bürger die Vorteile der SEPA-Migration, also schnellere und billigere Zahlungen in ganz Europa, so bald wie möglich nutzen können. Der Übergangszeitraum wird nicht über den 01.08.2014 hinaus verlängert“.

Die im Jahr 2012 verabschiedete SEPA-Verordnung (EG 260/2012) soll einen europäischen Binnenmarkt für Massenzahlungen schaffen. In der Verordnung wurde damals der 01.02.2014 als Termin festgesetzt, ab dem sämtliche Überweisungen und Lastschriftverfahren in Euro nur noch in einem Format erfolgen sollten, nämlich als SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Trotz der in den vergangenen Monaten erzielten Verbesserung der Migrationsquote auf 64,1 % (SEPA-Überweisungen) beziehungsweise 26 % (SEPA-Lastschriften) im November 2013 erachtete es die Kommission im Januar als äußerst unwahrscheinlich, dass bis zum Stichtag die angestrebten 100 % für SEPA-Überweisungen und ?Lastschriften erreicht worden wären. Weitere Informationen sind im Internet auf den Seiten der Europäischen Kommission zu finden unter http://ec.europa.eu/internal_market/payments/sepa/role/index_de.htm .

Az.: IV/1 950-00

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