Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 505/2022 vom 09.08.2022

Frist für die Einreichung von Anträgen zur Städtebauförderung 2023 und Einstellung des Investitionspakts zur Förderung von Sportstätten

In zwei Schreiben an die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister in NRW aus Juli und August hat Bauministerin Ina Scharrenbach darüber informiert, dass die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Städtebauförderung 2023 bis zum 30.09.2022 läuft und dass die Bundesregierung den Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten einstellt.

Während sich das Schreiben vom 20.07.2022 hinsichtlich der Antragsfrist noch sowohl auf Anträge zur Städtebauförderung als auch auf solche zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2023 bezog, wurde mit Schreiben vom 04.08.2022 mitgeteilt, dass das Bundeskabinett beschlossen habe, keine weiteren Bundesmittel für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten über das Jahr 2022 hinaus zur Verfügung zu stellen. Es sind daher für das Jahr 2023 keine Antragstellungen auf Grundlage des Investitionspakts zur Förderung von Sportstätten möglich.

Die Schreiben stehen auf der Homepage des Städte- und Gemeindebundes NRW im Mitgliederbereich unter Fachinformationen > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Städtebauförderung zum Download zur Verfügung.

Az.: 20.2.2-001/002 ste

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