Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 327/2002 vom 05.06.2002

Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr neu gestaltet

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze (FSJ - Förderungsänderungsgesetz - FSJGÄndG) zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, den Freiwilligendienst insgesamt attraktiver zu gestalten und das freiwillige Engagement junger Menschen zu fördern. Das freiwillig soziale Jahr und das freiwillig ökologische Jahr können künftig auch an Stelle des Zivildienstes geleistet werden. Die Gesetze zum Freiwilligendienst richten sich an junge Menschen bis 27 Jahre. Der Bund hat im Haushaltsjahr 2002 16,5 Mio. EURO zur Förderung der Freiwilligendienste bereitgestellt. Mit der Novellierung der Gesetze zum Feiwilligendienst sind insbesondere folgende Neuerungen verbunden:

- Die Dauer der Freiwilligendienste wird flexibilisiert. Sie beträgt zwischen sechs und 18 Monate. Die Regelzeit beträgt zwölf Monate.

- Ein Mindestalter ist für die Teilnahme nicht mehr vorgesehen. Ausreichend ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. Damit wird der freiwillige Dienst auch für Haupt- und Realschüler attraktiver.

- Die Einsatzfelder für das freiwillige soziale Jahr werden erweitert. Ein freiwilliger Dienst kann zukünftig auch im kulturellen Bereich, in der Jugendarbeit oder im Sport geleistet werden. Damit stehen z. B. Kunstschulen, Medienwerkstätten, Musikschulen, Museen, Theater, Bibliotheken, Kleinkunsthäuser, soziokulturelle Zentren und der Denkmalschutz für das freiwillige soziale Jahr zum Beispiel im Rahmen eines Bildungs- und Orientierungsjahres offen.

- Die Einsatzmöglichkeiten werden auf das außereuropäische Ausland ausgedehnt.

- Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können an Stelle des Zivildienstes ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bei einem anerkannten Träger leisten.

Nach Angaben der Bundesregierung nutzen jährlich rund 13.200 Menschen die Möglichkeit, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr zu absolvieren.

Az.: III 731 - 2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search