Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 308/2003 vom 20.03.2003

Freiwillige Vereinbarung und Standortwahl bei Mobilfunkanlagen

Die Standortwahl für Mobilfunkanlagen führte in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten zwischen Mobilfunknetzbetreibern und den Kommunen als Genehmigungsbehörden - und gleichzeitig Adressaten von Bürgerprotesten. Deshalb schlossen Mobilfunknetzbetreiber und kommunale Spitzenverbände im Sommer 2001 eine Rahmenvereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.

Die jetzt vorliegenden Ergebnisse dieses Monitorings, das vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, im Auftrag des Informationszentrums für Mobilfunk durchgeführt wurde, zeigen, daß sich die Situation zwischen den Kommunen und den Netzbetreibern nach der Einschätzung beider Seiten deutlich verbessert hat:
 Die Zahl der Konflikte bei Standortverfahren ist relativ gering. Mehr als drei Viertel der Befragten bei Gemeinden sowie Betreibern gaben an, daß es selten oder nie Konflikte gebe.
 Die Beilegung der Konflikte erfolgt nach Angaben beider Seiten in mehr als 50 % der Fälle (nach Einschätzung der Betreiber sogar in vier Fünftel aller Fälle) bilateral, also ohne die Einschaltung Dritter.

Trotz dieser positiven Beurteilung der Vereinbarung im Grundsatz zeigen sich in einigen Fragen auch divergierende Einschätzungen und Bewertungen der Kommunen und Betreiber:
 So sind die Kommunen - im Gegensatz zu den Netzbetreibern - der Meinung, daß die Qualität und Rechtzeitigkeit der Informationen von Seiten der Netzbetreiber noch verbessert werden sollte. Hier sehen die Betreiber ihre Aufgaben als sehr viel besser erfüllt an, als Kommunen ihnen dies bestätigen wollen.
 Fast die Hälfte der Betreiber ist der Meinung, daß auch schon vor der Vereinbarung die Standortentscheidungen im Konsens erfolgt seien, bei den Gemeinden sind dies nur 28 %.
 Ein empfindlicher Punkt der Vereinbarung scheint auch die Acht-Wochen-Frist für den Abschluß des Standortverfahrens zu sein: Mehr als der Hälfte aller Gemeinden gibt an, daß diese Frist selten oder nie eingehalten wurde, die Betreiber sehen dies erstaunlicherweise positiver.

Die Ergebnisse der Untersuchung beruhen auf einer Umfrage bei allen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern, einer Stichprobe von Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 50.000, einer Stichprobe von Landkreisen sowie den Netzbetreibern. Der Rücklauf lag bei den Gemeinden bei durchschnittlich 52, bei den größeren Städten bei bis zu 90 und bei den Netzbetreibern (bezogen auf die in die Untersuchung einbezogenen Gemeinden) bei über 90 %.

Das Difu-Gutachten bezieht sich ausschließlich auf das Verhältnis zwischen den Kommunen und den Netzbetreibern. Das Verhältnis zu den Bürgern sowie materielle Fragen des Planungsrechts oder der Grenzwerte waren nicht Gegenstand der Untersuchung.

Das komplette Gutachten "Verbesserung der Kooperation mit den Kommunen beim Aufbau von Mobilfunknetzen" ist unter www.difu.de nachzulesen. Weitere Informationen sind zu beziehen über Prof. Dr. Dietrich Henckel, Telefon: 030/39001-292, E-Mail: henckel@difu.de.

Az.: III 460 - 62

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