Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 492/2004 vom 18.06.2004

Freiwillige Selbstverpflichtung der Deutsche Post AG

Die Deutsche Post AG (DP AG) hat sich in einer freiwilligen Selbstverpflichtung bereit erklärt, über die bisherigen Verpflichtungen der Post-Universaldienstleistungsverordnung hinaus flächendeckend bestimmte Leistungen anzubieten und die bisherigen Vorgaben der Post- Universaldienstleistungsverordnung uneingeschränkt zu erfüllen. Mit dieser Selbstverpflichtung soll der gesetzgeberischen Absicht, die Post- Universaldienstleistungsverordnung im Interesse einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Postdienstleistungsinfrastruktur zu verändern, auf freiwilliger Basis Rechnung getragen werden. Die Geschäftsstelle hatte sich in der Vergangenheit nachhaltig für die Einhaltung der Infrastrukurverpflichtung eingesetzt. Folgende Leistungen werden erfasst:
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-  Zusatzleistungen wie Einschreiben, Wert- und Nachnahmesendungen werden auch für Paketsendungen in den Universaldienst einbezogen.


-  Wertesendungen werden bis zu einer Wertobergrenze von 25.000 Euro angeboten.


-  Das bundesweite Angebot in mindestens 12.000 Filialen erstreckt sich auf alle Brief- und Paketeförderungsleistungen.


-  In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern wird mindestens eine stationäre Einrichtung bereitgestellt. Weiterhin gewährleistet die Deutsche Post AG, dass in zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 4.000 Einwohnern grundsätzlich eine stationäre Einrichtung in maximal 2.000 Metern für die Kunden erreichbar ist.


-  Die stationären Einrichtungen werden grundsätzlich durchgehend ganzjährig an 6 Werktagen bereitgestellt. Die Öffnungszeiten orientieren sich grundsätzlich an der Nachfrage. Die Öffnungszeiten der Kleinstfilialen werden mindestens 50 von Hundert über der tatsächlichen Kundennachfrage liegen.


-  Die Deutsche Post AG stellt bei Veränderungen einer stationären Einrichtung 3 Monate vor der geplanten Maßnahme das Benehmen mit der zuständigen Gebietskörperschaft her.


-  Bei Änderungen im Briefkastennetz (Ab- bzw. Aufbau, Standortverlagerung) wird das Benehmen mit den Gemeinden mindestens 6 Wochen vorher hergestellt.


-  Die Deutsche Post AG garantiert bis zum Ablauf der Exklusivlizenz die Bereitstellung von bundesweit etwa 108.000 Briefkästen. Im Jahr 2007 wird diese Anzahl unter Berücksichtigung der Nachfrage überprüft.


-  Die Deutsche Post AG stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die Briefkästen nicht vor der letzten angegebenen Leerungszeit geleert werden.


-  Die Deutsche Post AG verpflichtet sich, der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die für die Überprüfung der Einhaltung des Leistungsangebots notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Deutsche Post AG, von der Regulierungsbehörde festgestellte Versorgungsdefizite zu beseitigen.


-  Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von stationären Einrichtungen werden spätestens bis zum 31. Dezember 2004 umgesetzt. Alle anderen Verpflichtungen werden mit Abgabe der Erklärung unverzüglich umgesetzt. Die Erklärung gilt bis zum 31. Dezember 2007.
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Die Geschäftsstelle hält für Interessenten den vollen Wortlaut abrufbar bereit.
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Az.: III/2 460 - 08

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