Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 7/1998 vom 05.01.1998

Freistellung von der Weiterbildungsentwicklungsplanung

Entgegen dem Petitum der kommunalen Spitzenverbände ist durch das Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden vom 20.11.1997 die Verpflichtung der kommunalen Träger von Weiterbildungseinrichtungen zur Aufstellung von Weiterbildungsentwicklungsplänen nicht generell abgeschafft worden. Allerdings besteht ab dem 01.01.1998 entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalisierungsmodellgesetzes für einen Teil der Kommunen die Möglichkeit, sich von § 12 Weiterbildungsgesetz, der die Verpflichtung zur Weiterbildungsentwicklungsplanung enthält, befreien zu lassen.

Az.: II/1 330-20/2

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